Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Cappuccino aus Getränkeautomaten - mehr Schein als Sein?

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Pauline Samuel, Cora Hannes, Dirk W. Lachenmeier, CVUA Karlsruhe

 

Qualität von Cappuccino aus dem Getränkeautomat weicht deutlich vom klassisch zubereiteten Cappuccino ab.


Im Alltag ist nicht immer Zeit, um sich einen Cappuccino selbst zuzubereiten oder in einem guten Café servieren zu lassen. Da viele Menschen dennoch nicht auf ihren Cappuccino verzichten möchten, erfreuen sich Automaten, die eine Vielzahl an Kaffeespezialitäten zubereiten können, in Cafeterien, Mensen und Betriebskantinen großer Beliebtheit. Doch hier wird der Cappuccino meist nicht nach der traditionellen Methode, sondern mithilfe von Instant-Pulvern zubereitet.

 

Aber was ist nun eigentlich ein traditioneller Cappuccino? Der Cappuccino ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung ein beliebtes Kaffeegetränk auf Espresso-Basis.1 Um einen guten Cappuccino zuzubereiten wird eine größere Tasse zu einem Drittel mit Espresso gefüllt. Die restlichen zwei Drittel werden mit heißer, aufgeschäumter Milch ergänzt. Ein Teil der Milch verbindet sich dabei mit dem Espresso und der andere setzt sich als dünne Schaumkrone ab.2

 

Auf dem Bild ist eine Tasse mit Milchschaum zu erkennen. Auf der Tasse ist ein Fragezeichen abgebildet.

Cappuccino. Foto: Dirk W. Lachenmeier, CVUA Karlsruhe

 

Bei Cappuccino handelt es sich nicht um eine rechtlich geschützte Bezeichnung. Somit sind der Kreativität der Hersteller von Instant-Cappuccino-Pulvern kaum Grenzen gesetzt. Beispielsweise wird statt aromatischem Espresso  meist Instant-Kaffee verwendet. Auch sucht man oft vergeblich nach einem Kaffee-Anteil von einem Drittel, wie er in herkömmlichen Cappuccinos üblich ist. Meist liegt der Anteil an Instant-Kaffee bei etwa 10 %. Dafür findet man jede Menge Zucker, Zusatzstoffe und oftmals auch künstliche Aromen, mit denen verschiedene Geschmacksrichtungen erzeugt werden.3

 

Im Gegensatz zu Cappuccino-Pulver, das vom Verbraucher zuhause angerührt wird, handelt es sich bei Cappuccino aus öffentlichen Kaffeeautomaten um sogenannte „lose Ware“. Für Lebensmittel, die wie Automaten-Cappuccino erst am Verkaufsort abgepackt werden, sehen sowohl europäische4 als auch nationale5 Gesetze die Kennzeichnung der Allergene als verpflichtende Angabe vor (z.B. durch die Angabe „enthält Milch“). Bestimmte Zusatzstoffe wie Farbstoffe müssen ebenso bei loser Abgabe deklariert werden.6 Auf das komplette Zutatenverzeichnis und die Nährwertangaben hat der Endverbraucher aber in der Regel keinen Zugriff.

 

Folglich ist es für den Verbraucher oft nicht ersichtlich, woraus sein ausgewähltes Getränk tatsächlich besteht. Es ist möglich, dass sich die Erwartung des Verbrauchers von dem tatsächlich erhaltenen Produkt stark unterscheidet. Um einer Verbrauchertäuschung vorzubeugen, wäre es hilfreich, auf der Taste des Automaten nicht nur die Bezeichnung „Cappuccino“ anzugeben, sondern zusätzlich weitere Hinweise zur genaueren Zusammensetzung des Produktes aufzuführen. Einige Automatenbetreiber deklarieren tatsächlich an den entsprechenden Tasten eine beschreibende Bezeichnung wie z.B. „Lösliches Kaffeegetränk mit Milchpulver und Zucker“ oder „Aromatisiertes Instantgetränk mit Kaffeeextrakt“. Eine derartige Angabe ist aus Sicht der Verbraucherinformation stark zu begrüßen. Lediglich wenn eine eindeutige Irreführung vorliegt, z.B. durch Abbildungen von Vanilleschoten oder Nüssen, wenn ausschließlich künstliche Aromen zur Aromatisierung eingesetzt werden, kann die Aufmachung derartiger Produkte als Täuschung bemängelt werden. Ansonsten bleibt es dem Verbraucher nach der derzeitigen Rechtslage selbst überlassen, beim Automatenbetreiber die Lebensmittelinformation einzufordern oder ggf. besser vom Kauf abzusehen.

 

 

Quellen

[1] Rothfos, J.B. und Lange, H. (2005). Kaffee die Zukunft, Behr’s Verlag: Hamburg
[2] Coffee Circle: Was genau ist ein Cappuccino?, https://www.coffeecircle.com/de/b/cappuccino-zubereitung, abgerufen am 21.03.2018
[3] Engels, S. Cappuccino-Pulver: Viel Zucker, wenig Kaffee, https://www.ndr.de/ratgeber/
verbraucher/Wie-gut-schmeckt-Cappuccino-aus-der-Dose-,cappuccino110.html
, abgerufen am 19.03.2018
[4] Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV): Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, zuletzt geändert durch Art. 3 ÄndVO (EU) 2015/2283 vom 25.11.2015
[5] Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV): Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272)
[6] Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV): Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken, vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230), zuletzt geändert durch Art. 23 VO zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel vom 5.7.2017 (BGBl. I S. 2272)

 

Artikel erstmals erschienen am 16.05.2018 13:16:41

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