Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Nachweis von Antibiotikarückständen in Garnelen aus Asien

Sonderprojekt am CVUA Karlsruhe: drei von vierzig Proben wiesen Antibiotikarückstände auf

Dr. Gudrun Kopf und Dr. Panagiotis Steliopoulos, CVUA KA

 

Garnelen erfreuen sich europaweit wachsender Beliebtheit. Um die steigende Nachfrage nach Garnelen zu befriedigen, hat die Produktion von Garnelen in Aquakultur in den letzten Jahren stetig zugenommen. Etwa 75% der gezüchteten Garnelen stammen aus China, Süd- und vor allem Südostasien. Zwei Arten von Krebstieren – Litopenaeus vannamei (White shrimp) und Penaeus monodon (Black tiger) – machen heute etwa 80% aller in Shrimps-Farmen herangezogenen Krebstiere aus. Die intensive Zucht in industriellen Monokulturen macht den Einsatz von Antibiotika notwendig. Neben zugelassenen Wirkstoffen (z.B. Tetracycline oder Sulfonamide) werden immer wieder auch verbotene Substanzen wie Chloramphenicol oder Nitrofurane oder unzulässige Stoffe wie das Malachitgrün verwendet.

 

 

 

 

Im Jahre 2013 wurden vom Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) 14 Meldungen zum Nachweis pharmakologisch wirksamer Stoffe in Shrimps im Internet veröffentlicht. Berichtet wurden Befunde von Sulfadiazin und Oxytetracyclin – jeweils oberhalb der entsprechenden Höchstmenge – sowie Chloramphenicol- und Nitrofuranrückstände. Anfang 2014 wurden vom CVUA Karlsruhe in zwei aus dem Handel entnommenen Proben das Antibiotikum Oxytetracyclin nachgewiesen. In einem Fall lag der Befund unterhalb der zulässigen Höchstmenge, im anderen Fall deutlich darüber. Aufgrund dieser Befunde und der letztjährigen RASFF-Warnmeldungen wurde ein Untersuchungsprogramm initiiert. Im Rahmen dieses Sonderprojektes wurden 40 Proben aus asiatischen Aquakulturen (Herkunftsländer: Thailand, Vietnam, Indien und Bangladesch) am CVUA Karlsruhe auf Rückstände an Tetracyclinen, Sulfonamiden, Nitrofuranmetaboliten und Chloramphenicol untersucht. Drei Proben wiesen Antibiotikarückstände auf. In zwei Proben wurde das zugelassene Antibiotikum Oxytetracyclin festgestellt. In der einen Probe überschritt der ermittelte Gehalt den gesetzlichen Grenzwert, in der anderen nicht. In der dritten belasteten Probe wurde der verbotene Wirkstoff Chloramphenicol nachgewiesen.

 

Artikel erstmals erschienen am 21.04.2015 10:05:24

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