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Die Zeit scheint still zu stehen: Noch immer bedenkliche Phthalate in Armbanduhren für Kinder enthalten

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Dr. Antje Vollmer

 

Untersuchungen am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart zeigen: Kunststoffarmbänder von Kinderuhren enthalten weiterhin gesundheitlich bedenkliche Weichmacher.

Schmuckelement.

 

Seit 2007 sind drei Vertreter aus der Substanzgruppe der Phthalsäureester, nämlich DEHP, DBP und BBP, für die Herstellung von Spielzeug und Babyartikeln gesetzlich generell verboten. Unsere Untersuchungen zeigen, dass dieses Verbot zumeist eingehalten wird. Bei anderen verbrauchernahen Produkten mit Körperkontakt - auch bei solchen für Kinder - sieht die Lage deutlich schlechter aus. Dieses zeigen unsere Untersuchungen von 44 Proben Kinderuhren aus dem Jahre 2008. (In Spielzeug verboten, in Kinderuhren enthalten: Phthalat-Weichmacher) In 77 % der Kinderuhren aus PVC fanden sich gesundheitlich bedenkliche Phthalate, v.a. DEHP, in Konzentrationen von 1 bis 50 %.

 

2010 wurden fünf Armbanduhren untersucht, darunter zwei für Kinder. Die Armbänder der beiden Kinderuhren bestanden aus PVC und enthielten beide den bedenklichen Weichmacher DEHP (6 bzw. 10%) sowie den toxikologisch noch nicht abschließend bewerteten Weichmacher DiBP (32 bzw. 27%).

 

Hat sich die Situation 2011 verändert - oder ist die Zeit stehen geblieben?

Um dieser Frage nachzugehen, wurden zu Beginn des Jahres 2011 am CVUA Stuttgart acht Armbanduhren aus Kunststoff untersucht. Bei fünf Proben handelte es sich dabei um Uhren für Kinder. Die Armbänder von sechs der acht Proben bestanden aus dem Kunststoff PVC. In fünf dieser sechs PVC-Proben (83%) wurde der gesundheitlich bedenkliche und für Spielzeug und Babyartikel verbotene Weichmacher Diethylhexylphthalat (DEHP) in Mengen von 9 bis 44 % festgestellt - trauriger Spitzenreiter ist hierbei ausgerechnet eine der Armbanduhren für Kinder. Nur in einer der PVC-Uhren wurden lediglich gesundheitlich unbedenkliche Weichmacher (Polyadipat, Diethylhexylterephthalat und Trimethylpentandioldiisobutyrat) eingesetzt.

 

Exceldiagramm.

 

Abb. 1: Anteil Proben aus PVC bzw. mit DEHP (2011)

 

 

Exceldiagramm.

 

Abb. 2: Nachgewiesene Gehalte an DEHP in PVC-Armbanduhren (2011)

 

Das CVUA Stuttgart zieht Bilanz:

Die Untersuchungsergebnisse dieser Stichproben zeigen erneut, dass viele Hersteller ohne rechtlich bindende Vorschriften nicht bereit sind, auf den Einsatz der gesundheitlich bedenklichen aber billigeren Phthalat-Weichmacher zu verzichten. Eine ausreichende Sensibilisierung der Verantwortlichen hinsichtlich der toxikologischen Relevanz dieser Stoffe besteht anscheinend noch immer nicht . Weitere Untersuchungen und Hinweise sind offensichtlich unerlässlich, um auf den Ersatz der bedenklichen Phthalate in körpernahen Produkten - vor allem in jenen für Kinder - hinzuwirken.

 

Für die Verbraucher stehen als Alternativen Armbanduhren ohne Anteile von PVC zur Verfügung: Kunststoffe wie Polyethylen oder Silikonkautschuk kommen ohne Weichmacher aus. Allerdings sind die Materialien der jeweiligen Produkte für den Verbraucher nicht ohne weiteres zu unterscheiden, da die Armbänder in allen Fällen aus weichen und biegsamen Kunststoffen bestehen.

 

Weitere Informationen

Beim Kunststoffmaterial Polyvinylchlorid (PVC) handelt es sich um ein an sich sehr hartes und sprödes Material. Zur Verwendung für die Herstellung von Uhrenarmbändern werden ihm Weichmacher in einer Menge von üblicherweise 30 bis über 40 % zugesetzt. Dadurch werden diese Produkte weich und dehnbar, so dass sie sich gut dem Arm anpassen aber gleichzeitig flexibel sind. Weichmacher sind im Kunststoff nicht fest gebunden und können deshalb bei intensivem Hautkontakt über den Schweiß durch die Haut aufgenommen werden.

 

Weichmacher können aus einer ganzen Reihe chemischer Substanzklassen bestehen, beispielsweise Phthalate, Adipate oder Citrate. Vor allem die häufig als Weichmacher verwendeten Phthalate sind aufgrund gesundheitlicher Aspekte in die Diskussion gekommen. Daher wurden die Phthalate DEHP, DBP und BBP für Spielzeug und Babyartikel generell verboten. Ein zusätzliches Verbot besteht für die Phthalate DINP, DIDP und DNOP für Spielzeug und Babyartikel, die in den Mund genommen werden können (REACH-Verordnung).

 

Neuer Internetbeitrag zu diesem Thema

Phthalate in Kindergeldbeuteln (September 2012)

 

Bild:

CVUA Stuttgart.

 

Artikel erstmals erschienen am 06.04.2011 13:28:25

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