Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Blauzungenkrankheit (BT) – die neuen Regelungen für das innerstaatliche Verbringen

Stand: 03.06.2019

Seit dem 18. Mai 2019 gelten neue Regelungen für das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und Gatterwild in BTV-freie Gebiete in Deutschland. Die Möglichkeit, ungeimpfte Wiederkäuer auf Basis eines negativen BT-Virus-Nachweises und gleichzeitiger Repellent-Behandlung innerstaatlich aus dem Sperrgebiet zu verbringen, besteht somit nicht mehr. Diese Ausnahmeregelung lässt sich vor dem Hintergrund der ansteigenden Temperaturen und der damit verbundenen Wiederzunahme der Gnitzenaktivität nicht mehr rechtfertigen. In diesem Zusammenhang hat das Nationale Referenzlabor für BT am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mit Datum vom 26.04.2019 eine neue Risikobewertung zur Verschleppung der Blauzungenkrankheit vorgenommen. Neuere Erkenntnisse zur Übertragung von BTV führten zu einer Neubewertung der innerstaatlichen Verbringungsregelungen mit folgenden, seit dem 18.05.2019 in geltenden Änderungen:

 

Die Ausnahmeregelung für das Verbringen ungeimpfter Tiere wurde aufgehoben. Für Kälber von während der Trächtigkeit geimpften Kühen reicht der Impfstatus in HIT sowie die Tierhaltererklärung nicht mehr aus, hier wird ab jetzt zusätzlich ein negativer Virusnachweis innerhalb von 14 Tagen vor dem Verbringen gefordert. Als geschützt ohne weitere Untersuchung gelten nur noch Kälber, deren Mütter spätestens 14 Tage vor dem Belegen eine abgeschlossen Grundimmunisierung bzw. einen korrekten Impfstatus durch jährliche Wiederholungsimpfungen hatten. Hintergrund für die Regelung ist die Feststellung, dass viele der im Winterhalbjahr nachgewiesenen BTV-8-Infektionen bei Kälbern offenbar bereits im Mutterleib stattgefunden haben. Für diese Kälber kommt der Schutz durch die Biestmilchgabe zu spät, so dass sie infiziert bleiben und das Virus unerkannt weitertragen können.

 

Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen oder Gatterwild außer zur unmittelbaren Schlachtung aus dem Sperrgebiet ist somit praktisch nur noch auf Basis einer Immunisierung möglich (s. dazu Info „Blauzungenkrankheit - Handelsbestimmungen in den Restriktionszonen“). Die Impfung bildet damit nach wie vor den Schwerpunkt der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit, da sie sowohl den Schutz der Tiere sicherstellt als auch dauerhafte, Saison-unabhängige Verbringungsoptionen ermöglicht. Entsprechend wird weiterhin dringendst zur Impfung - vor dem Hintergrund des sich ebenfalls weiter in Europa ausweitenden BTV-4-Geschehens - gegen beide Virustypen (BTV-4 und BTV-8) geraten.

 

BTV-8 wurde seit dem Erstausbruch im Kreis Rastatt inzwischen auch in weiteren Land- und Stadtkreisen nachgewiesen, Tendenz nach wie vor steigend. Der Schwerpunkt liegt aktuell in Baden-Württemberg im Bereich Südbaden, darüber hinaus verzeichnen auch das Saarland und Rheinland-Pfalz eigene Ausbrüche. Auch Belgien ist bereits betroffen. Die amtliche Feststellung der Blauzungenkrankheit führt zur Errichtung eines Sperrgebietes von 150 km Radius um den Ausbruchsbetrieb herum. Dies bedeutet, dass das gesamte Land Baden-Württemberg zum BTV-8-Sperrgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt wurde. Inzwischen gehören neben dem gesamten Saarland und ganz Rheinland-Pfalz auch Teile von Hessen, von Nordrhein-Westfalen sowie von Bayern zum Restriktionsgebiet. Die Folgen des Sperrgebietes sind u. a. eine generelle Meldepflicht für alle Wiederkäuerhaltung an die jeweils zuständige Behörde sowie Verbringungs- und damit Handelseinschränkungen.

 

Eine zusammengefasste Information zu den Verbringungsregelungen finden Sie hier:

 

Blauzungenkrankheit – Regelungen für das innerstaatliche Verbringen seit 18. Mai. 2019

Für weitere Informationen beachten Sie bitte die nachstehenden Links.

 

Informationen bzgl. des HIT-Eintrages der BT-Impfungen finden Sie unter der Rubrik Infomaterial – Wiederkäuer: „Anleitung HIT-Impfeintrag“.

 

 

Pressemitteilung des MLR: „Ausnahmeregelungen zum Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und Gatterwild aus Baden-Württemberg wegen Blauzungenkrankheit laufen am 17. Mai 2019 aus“

 

Pressemitteilung Minister Peter Hauk MdL: „Impfung gegen die Blauzungenkrankheit schützt Rinder, Schafe und Ziegen und ist wesentliche Voraussetzung für Verbringen der Tiere aus dem Land“

 

Pressemitteilung Minister Peter Hauk MdL: „Weitere Ausbrüche der Blauzungenkrankheit im Land amtlich festgestellt“

 

Pressemitteilung Minister Peter Hauk MdL: „Blauzungenkrankheit in einem Rinderbestand im Landkreis Rastatt amtlich festgestellt“

 

Pressemitteilung Minister Peter Hauk MdL: „Rinder, Schafe und Ziegen 2019 erneut gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen“

 

Fachliche Informationen zur Blauzungenimpfung 2019 mit Vorlage für Impfstoffbestellung

 

Blauzungenkrankheit – „FAQs“ - Fragen und Antworten zur Blauzungenkrankheit

 

Blauzungenkrankheit – Handelsbestimmungen in den Restriktionszonen Stand (Stand: 22.10.2019)

 

Blauzungenkrankheit – Tierhaltererklärung Sperrgebiet

 

Blauzungenkrankheit – Tierhaltererklärung geimpfte Schafe/Ziegen

 

Blauzungenkrankheit – Tierhaltererklärung ungeimpfte Schafe/Ziegen

 

Blauzungenkrankheit - Tierhaltererklärung Kälber_Grundimmunisierung in Trächtigkeit

 

Blauzungenkrankheit - Tierhaltererklärung Kälber_Grundimmunisierung vor Belegung

 

Blauzungenkrankheit – Tierhaltererklärung Schlachttiere

 

Blauzungenkrankheit – Präsentation zur aktuellen Lage und zur Verbringung (Stand: 09.01.2019)

 

Blauzungenkrankheit – Präsentation zur Impfung und zum weiteren Vorgehen (Stand: 09.01.2019)

 

Blauzungenkrankheit – aktuelles „Impfbarometer“

 

Blauzungenkrankheit – „Impfbarometer“ - Historie 2016 - 2018

 

Anleitung HIT-Abfrage BT-Impfstatus und Untersuchungsergebnis

 

Anleitung HIT-Untersuchungsantrag für BT

 

 

 

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 29.05.2019 09:42:11

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