Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Schwermetalle

Paul-Hermann Reiser (CVUA Sigmaringen)

 

Toxische Schwermetalle können von Pflanzen oder Tieren aufgenommen werden und so in die Nahrungskette gelangen. Im Hinblick darauf gehört insbesondere die Bestimmung der Elemente Blei, Cadmium und Quecksilber seit langem zu den Routineaufgaben der Lebensmittelüberwachung. Für diese Elemente existieren europaweit verbindliche Höchstgehalte für verschiedene Lebensmittel, die zusammen mit Höchstgehalten anderer Kontaminanten in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegt sind.

Die Situation hinsichtlich der Belastung von Lebensmitteln mit diesen Schwermetallen ist in den letzten Jahren weitgehend unverändert. Während diese Elemente bei den meisten Lebensmitteln keine Rolle spielen, sind die Gehalte in einzelnen Lebensmitteln bzw. Lebensmittelgruppen immer wieder auffällig. Hierzu zählen vor allem erhöhte Cadmium- und Quecksilbergehalte in marinen Lebensmitteln wie Fischen, Krustentieren (Krebse), Schalentieren (z. B. Muscheln) und Weichtieren (z. B. Kopffüßer wie Tintenfisch). Nahrungsergänzungsmittel aus Muscheln oder Algen weisen entsprechend auffällige Cadmium- und Bleigehalte auf.

 

Neben diesen hoch belasteten marinen Lebensmitteln zeichnen sich bestimmte pflanzliche Lebensmittel ebenfalls durch eine Belastung mit Schwermetallen aus. So ist bekannt, dass die Kakaopflanze auf cadmiumhaltigen Böden dieses toxische Schwermetall aufnehmen kann. Je nach Anbaugebiet des Kakaos resultieren daraus natürlicherweise sehr unterschiedliche Gehalte in den Kakaosamen und den daraus hergestellten Produkten wie z.B. Schokolade.

 

Weitere pflanzliche Lebensmittel, die Cadmium akkumulieren, sind bekanntermaßen Ölsaaten wie Leinsamen, Mohn und Sonnenblumenkerne, aber auch Pinienkerne, die lebensmittelrechtlich den Nüssen zugeordnet werden. Wie für Kakao existieren für diese Lebensmittel bislang keine Höchstgehalte. Neben diesen pflanzlichen Lebensmitteln weisen auch Spinat und Trockenpilze gelegentlich auffällige Cadmiumgehalte auf.

 

Bei Trink- und Mineralwasser sowie Tafel- und Quellwasser werden die in der Trinkwasser- bzw. der Mineral- und Tafelwasserverordnung aufgeführten Grenzwerte für Elemente in der Regel deutlich unterschritten. Lediglich in Trinkwasser aus Hausinstallationen sind verschiedentlich Eisen, Kupfer, Blei, Cadmium oder Nickel in relevanten Konzentrationen nachweisbar. Diese Elemente können durch Wechselwirkung von Leitungsmaterialien der jeweiligen Hausinstallationen bzw. der Armaturen in das Wasser übergehen. Bei Trink- und Mineralwasser wurden in den vergangenen Jahren mit Uran und Thallium Elemente thematisiert, für die es bislang keine verbindlichen Grenz- oder Höchstwerte gibt.

 

Nach einer toxikologischen Neubewertung steht in jüngster Zeit das Element Aluminium im Blickfeld des Interesses. Aluminium ist das dritthäufigste Element der Erdkruste und natürlicher Bestandteil insbesondere pflanzlicher Lebensmittel. Im Gegensatz zu den darin enthaltenen, meist vergleichsweise niedrigen Gehalten - eine Ausnahme bildet hier z.B. Kakao -, sind erhöhte Aluminiumgehalte vielfach auf aluminiumhaltige Zusatzstoffe oder Kontaminationen während der Herstellung bzw. Lagerung zurückzuführen. Hier sind z.B. Süßwaren zu nennen, bei denen z.T. Aluminiumverbindungen als Zusatzstoffe eingesetzt werden. Eine Kontamination von Fruchtsäften mit Aluminium ist gelegentlich festzustellen, wenn Säfte in für diesen Zweck ungeeigneten Aluminiumtanks gelagert werden.

 

Artikel erstmals erschienen am 05.09.2008 10:22:34

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