Werner Altkofer (CVUA Stuttgart)
Im Mittelpunkt aller Untersuchungen stehen die Proben. Doch warum entscheidet man sich bei der Größe des Warensortiments gezielt für bestimmt Produkte, die genauer "unter die Lupe" genommen werden?
Mehrmals jährlich wird die Art der Proben, die in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern des Landes untersucht und begutachtet werden, schriftlich festgelegt. Betroffen sind alle Produkte, die dem Regelungsbereich des LFBG (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) unterliegen. Dabei steht der umfangreiche Schutz des Verbrauchers, für die bei der Probenfestlegung beteiligten Personen (Lebensmittelchemiker, Mikrobiologen und Tierärzte), als wichtigstes Ziel an oberster Stelle.
Zur Verwirklichung dieses Ziels werden folgende Fragen bei der Probenplanung berücksichtigt:
Die sinnvolle Anforderung dieser Proben spiegelt sich in den Probenzahlen wieder. Je 2000 Einwohner werden von den Lebensmittelkontrolleuren der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden (35 Landratsämter und 9 Bürgermeisterämter der Stadtkreise) jährlich 11 Proben beim Einzelhändler, Großhändler bzw. beim Hersteller entnommen. Dabei sind die Probenzahlen für die Produkte, bei denen ein höheres Risiko für den Verbraucher besteht, wesentlich höher, wie für die übrigen Lebensmittel und Produkte des reichhaltigen Warensortiments. Dennoch müssen die Proben, die nur Stichproben darstellen, die gesamte Produktpalette wiederspiegeln und dürfen sich möglichst nicht wiederholen.
Ganz wichtig ist die flexible "Probenplanung". Ständig drängen neue Produkte auf den sowieso schon unübersichtlichen Markt. Hersteller setzen daher auf die Entwicklung neuer Produkte, um das Kaufinteresse der Verbraucher zu wecken. Für einen wirkungsvollen Verbraucherschutz ist es unbedingt notwendig neue Produkte schnell und gezielt zu untersuchen. Die bei der Probenplanung mitwirkenden Personen müssen somit über spezielles Fachwissen und gute Warenkunde verfügen. Nur durch eine umfangreiche Produktkenntnis kann der festgelegte Untersuchungsumfang auch die gewünschten Ergebnisse erzielen. Werbeaussagen und Aufmachung können den Lebensmittelchemikern, Tierärzten und Biologen erste Hinweise auf sinnvolle Untersuchungsparameter geben.
Von den jährlich untersuchten und begutachteten Proben werden derzeit 70 % unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte ausgewählt. Die restlichen 30 % sind Verdachts- und Beschwerdeproben.
Entspricht eine Probe nach dem Vorliegen aller Untersuchungsergebnisse nicht mehr oder nur knapp den lebensmittelrechtlichen Vorgaben, so wird zur Absicherung der Ergebnisse eine möglichst identische Nachprobe angefordert und untersucht (z. B. Bestimmungen die knapp unter- oder oberhalb von Grenzwerten liegen und die Absicherung durch eine Doppel- oder Dreifachbestimmung aufgrund der zu kleinen Probenmenge nicht mehr durchgeführt werden kann). Nachproben werden aber auch zur Kontrolle früherer Beanstandung nach einer gewissen Zeit beim Verantwortlichen entnommen.
Die Lebensmittelkontrolleure der Landratsämter stoßen bei ihren Betriebsbesichtigungen oder bei der Entnahme von Planproben in Supermärkten, Bäckereien, Metzgereien usw. immer wieder auf Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel, bei denen Mängel aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder anderer nachteiliger Beeinflussung zu erwarten sind.
Auffällige Sachverhalte, bei denen der Verdacht besteht, dass die betroffenen Proben nicht den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen, sind:
Die entnommenen Verdachtsproben werden wie die Beschwerde- und Planproben im zuständigen Amt untersucht und begutachtet.
Die Lebensmittelüberwachung kann Untersuchungen nur stichprobenartig durchzuführen. Dennoch kann jeder Verbraucher, der Mängel bei Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln feststellt, diese als Beschwerdeproben bei den Lebensmittelkontrolleuren der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden abgeben. Hierbei entstehen dem Beschwerdeführer bzw. dem Verbraucher, außer dem Kaufpreis der Ware und den eigenen Anfahrtskosten, keine weiteren Ausgaben.
Die Beschwerdeprobe und eine möglichst identische Vergleichsprobe werden von den Lebensmittelkontrolleuren dem zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt zur Untersuchung und Begutachtung vorgelegt. Die wissenschaftlichen Sachverständigen entscheiden dann, welche Untersuchungen für die Überprüfung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften relevant sind. Voraussetzung für eine sinnvolle Untersuchung ist, dass die Mängel des Lebensmittels nicht durch den Beschwerdeführer selbst verursacht wurden, wie z. B. durch unsachgerechte Lagerung nach dem Einkauf. Anschließend werden die Proben von den Sachverständigen begutachtet. Bei Beanstandungen leiten die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden weiterführende Maßnahmen ein.
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