Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Dem Pferd auf der Spur...

Dr. Klaus Pietsch, Inge Eversberg, Frieder Grundhöfer und Dr. Walter Zachariae

 

Am 31. Januar 2014 hat in China das Jahr des Pferdes begonnen. Die Lebensmittelüberwachung „beging" bereits ein Jahr früher ihr Jahr des Pferdes. Behörden in Irland und England hatten Mitte Januar 2013 erste Erkenntnisse, dass Hamburger, deren Fleischanteil zu 100 % aus Rindfleisch bestehen sollte, bis zu 80 % Pferdefleisch enthielten. Mitte Februar erreichte der Skandal dann auch Baden-Württemberg. Die erste Supermarktkette rief eine Tiefkühllasagne zurück, nachdem darin nicht-deklariertes Pferdefleisch nachgewiesen wurde. In der Folge ist bei mehreren Herstellern in verschiedenen Produkten nicht-deklariertes Pferdefleisch nachgewiesen worden.

 

Ergebnisse für Baden-Württemberg

LasagneDie Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter haben im Zeitraum von Februar bis Dezember 2013 u.a. im Rahmen eines bundesweiten Untersuchungsprogramms, insgesamt 518 Proben auf nicht-deklariertes Pferdefleisch untersucht. DNA von Pferdefleisch wurde in 16 Proben (3,1 %) nachgewiesen.

 

Bei 221 Proben handelte es sich um Fleisch und Wurst, welche an den CVUAs Stuttgart, Karlsruhe und Sigmaringen analysiert wurden. Hier waren lediglich 5 Proben (2,3 %) zu beanstanden. Am CVUA Freiburg wurden zentral für Baden-Württemberg 297 Fertiggerichte und Fleischerzeugnisse von Lasagne, Tortellini, Ravioli, Hamburger über Maultaschen, Frikadellen bis hin zu Döner, Eintöpfen u.v.m. untersucht. In 11 Proben (3,7 %) wurden dabei Anteile von nicht-deklariertem Pferdefleisch nachgewiesen.

 

Diagramm: Nachweis von Pferdefleisch

 

Ist der Zusatz von Pferdefleisch zulässig?

PferdefleischWährend in einigen Ländern, z.B. in der Schweiz, der Verzehr von Pferdefleisch durchaus üblich ist, wird Pferdefleisch in Deutschland nur in geringem Umfang gegessen. Nach den Vorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmitteln müssen alle Zutaten eines fertig verpackten Lebensmittels genannt werden, um den Verbraucher vollständig über die Zusammensetzung zu informieren. Die Verwendung von Pferdefleisch ist grundsätzlich möglich, jedoch ist von Verbrauchertäuschung auszugehen, wenn Pferdefleisch als teilweiser Ersatz für Rindfleisch eingesetzt wird, ohne in der Kennzeichnung hierüber zu informieren.

 

Infokasten

Wie erfolgt der Nachweis von Pferdefleisch?

Für den Nachweis von Pferdefleisch werden vor allem immunologische (ELISA) und molekularbiologische bzw. DNA-analytische (PCR, Real-Time-PCR) Verfahren eingesetzt. Dazu wird beim PCR-Verfahren in einem ersten Arbeitsschritt die Erbsubstanz DNA aus der Lebensmittelprobe extrahiert, in der dann in einem weiteren Schritt die für die jeweilige Tierart spezifischen DNA-Sequenzen nachgewiesen werden. So können z.B. mit diesem Verfahren parallel die Tierarten Pferd, Rind, Schwein und Schaf nachgewiesen werden, siehe auch Poster Nachweis von Pferd.

Nachweis und quantitative Bestimmung von Pferd, Rind, Schwein und Lamm in Fleischerzeugnissen mittels Multiplex-Real-Time-PCR

Wie ist die Vorgehensweise bei einem Nachweis von nicht-deklariertem Pferdefleisch?

Werden in einem molekularbiologischen Verfahren (PCR, Real-Time-PCR) pferdespezifische DNA-Sequenzen nachgewiesen, ergibt sich daraus erst einmal nur ein Hinweis auf eine mögliche Verwendung von Pferdefleisch. Von dem prozentualen Pferde-DNA-Gehalt kann nicht direkt auf den Pferdefleischanteil in einem Lebensmittel geschlossen werden. Daher ist auf jeden Fall abzuklären, ob die Menge an Pferde-DNA in einem zusammengesetzten Lebensmittel einer kennzeichnungsrechtlich relevanten Menge von verwendetem Pferdefleisch entspricht.

 

Hierzu ziehen die Sachverständigen Ringversuchsergebnisse der § 64 LFGB AG „Molekularbiologische Methoden zur Pflanzen- und Tierartenbestimmung" heran. Vergleichbar mit den dort untersuchten Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute geht man bei einem Nachweis von mindestens 2,5 % Pferde-DNA davon aus, dass der Pferdefleischanteil in der Probe mindestens 1 % beträgt.

In den 16 positiven Proben (u.a. Lasagne, Tortelloni, gepökeltes Rindfleisch, geschmortes Rindfleisch) wurden Gehalte zwischen 5 % und 70 % Pferde-DNA nachgewiesen - und es ist somit von einer Zutat von mindestens 1 % Pferdefleisch auszugehen.

Wie sieht es mit anderen Tierarten aus?

Für den Nachweis weiterer Tierarten in Lebensmitteln ist die Vorgehensweise analog zum Nachweis von Pferdefleisch. In den Untersuchungsämtern von Baden-Württemberg sind bereits eine Vielzahl von Verfahren zum Nachweis von verschiedenen Säugetieren, Geflügelarten und Fischen etabliert. Untersuchungen finden routinemäßig stichprobenartig in den unterschiedlichsten Fleischerzeugnissen und Fertiggerichten statt.

 

 

Weitere Informationen

Pferdefleisch in Fleischerzeugnissen - Das CVUA Stuttgart informiert

 

Bildnachweis

alle CVUA Freiburg 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 28.02.2014 09:23:43

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