Delegation aus Weißrussland und Russland besucht das TSE-Labor am STUA Aulendorf – Diagnostikzentrum

Dr. Martin

 

Am 25. Januar 2017 besuchten hochrangige Tierärzte aus Weißrussland und Russland das TSE-Labor des STUA Aulendorf – Diagnostikzentrum. Der stellvertretende Leiter der Veterinärverwaltung, der Direktor des Referenzlabors, die Leiterin für Virologie und Zellkultur am Referenzlabor, der Leiter des Labors für Prionenkrankheiten und die Leiterin für Epidemiologie verschafften sich dabei einen Einblick in die praktische TSE-Untersuchung. Herr Dr. Kolbasenko (Fa. IDEXX) dolmetschte und Frau Dr. Rahne erläuterte als Vertreterin des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) spezielle rechtliche Fragestellungen. Um für ein Land einen definierten BSE-Status zu erhalten, ist die Einführung eines Überwachungs- und Kontrollprogramms erforderlich, welches als wesentlichen Bestandteil die flächendeckende Untersuchung von geschlachteten und gefallenen Rindern auf BSE beinhaltet. Daher waren die Besucher an der Organisation eines TSE-Labors interessiert und informierten sich über die gesamten Abläufe. Zunächst erklärte Frau Dr. Martin (Laborleitung TSE) die Organisation des Labors: Räumlichkeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Mitarbeiter und benötigte Ausstattung. Die gesamte Probenlogistik (vom Entnahmeort bis zur Entsorgung) mit der begleitenden Datenübermittlung zu den Tieren wurde erörtert. Besonders interessiert waren die Gäste an der Datenerfassung im Labor, der Ergebnismitteilung an den Einsender, dem Vorgehen bei reaktiven Ergebnissen und der Festlegung der Informationswege. Anschließend konnten die Gäste im TSE-Labor die Durchführung des Testes (ELISA) verfolgen und auch selbst die Probenvorbereitung (Entnahme aus der Obexregion des Stammhirnes) an der Sicherheitswerkbank üben.

 

Besuch STUA 19.05.2016

 

Frau Dr. Martin (rechts) erklärt die Durchführung des BSE-Testes

 

Nachmittags übten die Teilnehmer in der Sektionshalle die korrekte Probenentnahme von Stammhirn aus Rinderköpfen. Am Ende des Tages zog die Delegation eine durchweg positive Bilanz – die Teilnehmer waren dankbar für die zahlreichen theoretischen und praktischen Informationen, die sie am STUA - Diagnostikzentrum erhalten hatten.

 

 

Besuch STUA 19.05.2016

 

Allen Gästen gelang die korrekte Probenahme aus den Rinderköpfen (rechts Frau Dr. Rahne, MLR)

 

Hintergrundinformationen:

 

Entsprechend der VO (EG) Nr. 999/2001 „Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien“ sind die Mitgliedstaaten und Drittländer je nach ihrem Status in Bezug auf BSE (bovine spongiforme Enzephalopathie) in eine der drei folgenden Kategorien einzustufen: vernachlässigbares BSE-Risiko, kontrolliertes BSE-Risiko und unbestimmtes BSE-Risiko. In dieser VO sind die entsprechenden Überwachungs- und Kontrollprogramme detailliert geregelt. Deutschland hatte bereits im Dezember 2000 mit der flächendeckenden Untersuchung von Rindern begonnen und 2007 den Status „kontrolliertes BSE-Risiko“ erhalten. Mit Rückgang der Fallzahlen wurde das Alter für testpflichtige Rinder bei Normalschlachtungen von 24 Monaten schrittweise auf zuletzt 96 Monate angehoben. Da in den letzten 7 Jahren nur 2 BSE-Fälle (atypische BSE) in Deutschland auftraten, wurde die Untersuchungspflicht für gesund geschlachtete Rinder im April 2015 aufgehoben. Demgegenüber sind alle getöteten, verendeten und notgeschlachtete Rinder nach wir vor ab einem Alter von 48 Monaten zu testen. In Baden-Württemberg werden diese Untersuchungen nur am STUA Aulendorf - Diagnostikzentrum durchgeführt. Im Juli 2016 wurde Deutschland in die Liste der Länder mit „vernachlässigbarem BSE-Risiko“ aufgenommen.

 

 

Artikel erstmals erschienen am 07.02.2017