Status „BHV1 – frei“ rückt immer näher - der HIT – Antrag ist schon da

Dres. Seeger, Schwarzmaier, Gayer, Schneider und Miller RGD Aulendorf/Freiburg, Vetamt RV, STUA-Diagnostikzentrum

 

Mit Beginn der systematischen BHV1-Bekämpfung im Jahr 2000 in Baden-Württemberg ist der Prozentsatz der BHV1-freien Milchvieh- und Mutterkuhhaltungsbetriebe kontinuierlich gestiegen. Am 31. März 2015 wurde der letzte Reagent aus einem Sanierungsbetrieb im Kreis Ravensburg entfernt.

 

 

Ziel der Sanierungsmaßnahmen des Landes und der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg war es, die Anerkennung von Baden-Württemberg als BHV1-freie Region im Sinne des Artikels 10 der Richtlinie 64/432/EWG zu erlangen. Der Artikel 10-Antrag wird derzeit in Brüssel bearbeitet.

Der Status „BHV1-frei“ wird es zukünftig ermöglichen, durch weitere Zusatzgarantien unsere Rinderbestände vor BHV1-Neuinfektionen zu schützen und erleichtert den Handel mit Rindern in andere bereits BHV1-freie Regionen. Nicht zuletzt führt die Tilgung der BHV1-Infektion zu einer dauerhaften Verbesserung der Rindergesundheit.

 

Die Einschleppung des BHV1 von außerhalb stellt für BW das größte Risiko einer Neuinfektion dar. Deshalb müssen Kontrolluntersuchungen nach BHV1-Verordnung weiterhin unbedingt regelmäßig durchgeführt werden:

 

- In Beständen mit weniger als 30 % Kuhanteil sind alle weiblichen Rinder und die bis zu neun Monaten alten männlichen Rinder jährlich serologisch zu untersuchen, sofern die Rinder nicht ausschließlich in Stallhaltung gemästet und unmittelbar zur Schlachtung abgegeben werden.

 

- In Beständen, die zu mehr als 50 % aus Rindern im Alter bis zu neun Monaten bestehen (Fresserbestände), sind anhand einer Stichprobe jährlich blutserologische Untersuchungen durchzuführen. Die Größe der Stichprobe ist abhängig von der Anzahl der Tiere im Bestand.

 

Ab Januar 2016 ist für blutserologische BHV1-Bestandsuntersuchungen die Verwendung des HIT-generierten Untersuchungsantrags verpflichtend vorgeschrieben. In anderen Bundesländern wird er schon seit mehreren Jahren erfolgreich eingesetzt.

 

Für die Erstellung des HIT-Antrages benötigt der Betreuungstierarzt

 

- eine Betriebsnummer und PIN für den HIT-Zugang, die er beim Veterinäramt beantragen muss

- eine Vollmacht des Landwirts

 

Der Landwirt hat durch die Erteilung der Vollmacht den Vorteil

- dass der Tierarzt die HIT-Untersuchungsanträge für ihn erstellen kann. Durch die Vollmacht, die jederzeit widerrufen werden kann, erhält der Tierarzt lediglich Einsicht in Bestandsregister, Gesundheitsstatus und Impfdaten, also Daten, die einem Betreuungstierarzt ohnehin schon bekannt sind bzw. sein sollten.

- dass Untersuchungsergebnisse vom STUA – Diagnostikzentrum tagesaktuell an den Tierarzt, an das Veterinäramt und an HIT übermittelt werden.

- dass der Tierarzt Impfungen in HIT eintragen kann. Eine lückenlose Dokumentation von Untersuchungsergebnissen und Impfungen bei Tierseuchenbekämpfungs- und Sanierungsverfahren sind Voraussetzung für die Aufhebung von tierseuchenrechtlichen Maßnahmen und damit für den freien Handel sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte in BW.

 

Erteilt der Landwirt seinem Tierarzt die Vollmacht nicht, ist er selbst verpflichtet über seinen HIT-Zugang den Untersuchungsantrag vor Beginn der Probenentnahme korrekt zu erstellen und dem Tierarzt ausgedruckt vorzulegen.

 

Es ist sehr wichtig, dass möglichst alle Betreuungstierärzte ihre HIT-Zugangsdaten jetzt schon beantragen und die Vollmacht ihrer Landwirte einholen. Denn nur so kann die Übergangszeit bis zum 01.01.2016 genutzt werden, um sich auf die neue Antragsart einzustellen und eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.

 

Das STUA - Diagnostikzentrum bietet in Kooperation mit der Landestierärztekammer, dem Rinder-gesundheitsdienst Aulendorf und dem Veterinäramt Ravensburg HIT-Schulungen für praktizierende Tierärzte und deren MitarbeiterInnen an.

Auf der STUA-Homepage www.stua-aulendorf.de unter der Rubrik „Informationsmaterial“ ist außerdem eine genaue Anleitung und praktische Tipps zur Erstellung und zum Umgang mit HIT-Anträgen eingestellt.

 

BHV1 Sanierung

 

 

BHV1 - Merkblatt (305 KB)

Anleitung HIT-Untersuchungsantrag (2,5 MB)

HIT Antrag Vortrag (2 MB)

 

 

Artikel erstmals erschienen am 01.10.2015