Nikotin in getrockneten Steinpilzen nachgewiesen

Paul-Hermann Reiser (CVUA Sigmaringen)

 

Foto: getrocknete Steinpilze.Im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen wurden insgesamt 26 Proben unterschiedlich kleingeschnittene, getrocknete Steinpilze auf Nikotin-Rückstände untersucht. In allen Steinpilz-Proben war Nikotin festzustellen. Bei 22 Proben lag der Nikotingehalt über der zulässigen Höchstmenge nach der Rückstands-Höchstmengenverordnung. Das gesundheitliche Risiko für den Verbraucher wird als gering eingeschätzt.

 

Die untersuchten getrockneten Steinpilze wiesen Nikotingehalte zwischen 0,22 mg/kg und 5,87 mg/kg auf (Mittelwert 1,99 mg/kg, Medianwert 1,87 mg/kg).

 

Bei der Untersuchung einer Probe frische Steinpilze konnte - auch nach Trocknung - kein Nikotin nachgewiesen werden.

 

Gesundheitliche Bewertung

Nikotin wirkt in hohen Dosen lähmend und kann zum Tode führen. Für den Erwachsenen wird die tödliche Menge auf 30 - 60 mg Nikotin geschätzt, das entspricht einer Dosis von 0,5 – 1,0 mg/kg Körpergewicht. Für Säuglinge werden bereits 10 mg Nikotin, dem durchschnittlichen Gehalt einer Zigarette, als lebensbedrohlich betrachtet. Im Zusammenhang mit Rückständen in Eiern hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Risikoabschätzung vorgenommen (Keine Gesundheitsgefahr durch Nikotinspuren im Hühnerei, Aktualisierte Gesundheitliche Bewertung Nr. 006/2008 des BfR vom 7. April 2006).

Auch wenn die in den getrockneten Steinpilzen gefundenen Nikotingehalte relativ hoch sind, ist das gesundheitliche Risiko für Verbraucher, die derart belastete Ware einmalig oder gelegentlich verzehren, als gering einzuschätzen, da - selbst von den getrockneten Steinpilzen mit dem höchsten Gehalt - beträchtliche Mengen verzehrt werden müssten. Aufgrund ihres intensiven Aromas werden getrocknete Steinpilze üblicherweise in kleineren Mengen in Suppen und Soßen verwendet.

 

Beurteilung

Da eine unzulässige Anwendung nicht ausgeschlossen werden kann, wurde zur Beurteilung der gefundenen Nikotin-Rückstände die Rückstandshöchstmengen-Verordnung (RHmV) herangezogen. Darin ist für alle pflanzlichen Lebensmittel ein Wert von 0,05 mg/kg festgelegt. Da sich dieser Wert jedoch auf frische Lebensmittel bezieht, muss bei der Beurteilung die bei der Trocknung eintretende Aufkonzentrierung des Nikotins berücksichtigt werden. Somit errechnet sich unter Berücksichtigung eines Wassergehaltes von 90 % in frischen Steinpilzen sowie eines Restwassergehaltes von 10 % in getrockneten Steinpilzen (Literaturwerte nach Souci, Fachmann, Kraut sind 88,6 % Wasser in frischen Steinpilzen und 11,6 % Restwassergehalt in getrockneten Steinpilzen) eine Nikotin-Höchstmenge für getrocknete Steinpilze von 0,45 mg/kg.

Die Nikotingehalte von 22 der 26 untersuchten Proben getrockneter Steinpilze lagen über diesem Wert, hingegen war in 15 Proben getrockneter Pilze anderer Pilzarten (u.a. Pfifferlinge, Mu-Err-, Shiitake- und Austern-Pilze) Nikotin nicht nachweisbar.

Ergänzend ist zu erwähnen, dass getrocknete Pilze mit einem derartigen Gehalt an Nikotin auch nach der EU-weiten Harmonisierung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen, die zum 1. September 2008 erfolgt ist, nicht verkehrsfähig sind, sofern eine Anwendung stattgefunden hat. Da für den Wirkstoff Nikotin in der VO (EG) 396/2005 kein spezifischer Rückstandshöchstgehalt festgelegt ist, gilt für frische Pilze eine Nulltoleranz von 0,01 mg/kg.

Zumindest ein Großteil der Ware stammt aus China. Die Ursache für die Belastung ist derzeit noch nicht geklärt. Als Folge der Untersuchungsbefunde wurden Schritte eingeleitet, die zu einer Minimierung der Gehalte und damit zu einer Verbesserung der Belastungssituation führen sollen.

 

Nikotin

Nikotin ist das Hauptalkaloid der zu den Nachtschattengewächsen zählenden Tabakpflanze und bekanntermaßen im Zigarettenrauch enthalten. Natürlicherweise kommt Nikotin aber auch in geringen Gehalten in Lebensmittel liefernden Nachtschattengewächsen wie Kartoffeln, Tomaten und Auberginen vor.

Auf Grund der starken Giftwirkung von Nikotin auf bestimmte niedere Tiere, wie z. B. Insekten und Würmer, wurde es schon zu Beginn des chemischen Pflanzenschutzes im 18. Jh. als Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt. Obwohl Nikotin für Pflanzen gut verträglich und biologisch gut abbaubar ist, wird es in der Landwirtschaft seit Beginn der neunzehnhundertachtziger Jahre nicht mehr verwendet, da es bei den ausbringenden Landwirten in den damals verwendeten (hohen) Dosierungen zu Vergiftungen führte.

In Ausnahmefällen und mit Sondergenehmigung kann Nikotin als Desinfektionsmittel in der Tierhaltung eingesetzt werden. Die Anwendung darf jedoch nur im leeren Stall zur Desinfektion der Flächen erfolgen. Bekannt wurde ein Fall aus dem Jahr 2006, bei dem Nikotin unsachgemäß in der Hühnerhaltung eingesetzt wurde. Als Folge wurde Nikotin im Fleisch der Tiere sowie in Eiern und Eiprodukten festgestellt, in Vollei wurden z.B. Gehalte bis 0,300 mg/kg nachgewiesen.

 

Quellen

Keine Gesundheitsgefahr durch Nikotinspuren im Hühnerei
Aktualisierte Gesundheitliche Bewertung Nr. 006/2008 des BfR vom 7. April 2006

 

Souci, Fachmann, Kraut: Die Zusammensetzung der Lebensmittel, 7. Auflage, 2008, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart

 

 

Artikel erstmals erschienen am 13.11.2008