EU-Referenzlabor für halogenierte persistente organische Schadstoffe (POP) in Futtermitteln und Lebensmitteln

Dr. Alexander Schächtele

 

Die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sind in der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 geregelt. Darin werden Aufgaben und Anforderungen für die folgenden drei Ebenen festgelegt:

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  • Amtliche Laboratorien,
  • Nationale Referenzlaboratorien (NRL) und
  • Europäische Referenzlaboratorien (EU-RL).

 

Die amtlichen Laboratorien führen Routineuntersuchungen von Lebensmitteln und Futtermitteln in den Mitgliedsstaaten durch. Die Nationalen Referenzlaboratorien koordinieren die Tätigkeiten auf nationaler Ebene, die Europäischen Referenzlaboratorien auf EU-Ebene. Die Europäischen Referenzlaboratorien sollen dabei eine hohe Qualität der Analytik und Vergleichbarkeit der Ergebnisse innerhalb der Mitgliedsstaaten sicherstellen.

 

Die Aufgaben der EU-RL sind in Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/625 aufgeführt. Danach sind diese zuständig für:

 

  • die Information nationaler Referenzlaboratorien über Analyseverfahren,
  • die Durchführung vergleichender Tests (z.B. Laborvergleichsuntersuchungen),
  • die Bereitstellung von Referenzmaterialien für die nationalen Referenzlaboratorien,
  • die Koordinierung der Anwendung neuer Analyseverfahren,
  • die Durchführung von Ausbildungs- und Weiterbildungskursen für das Personal nationaler Referenzlaboratorien sowie bei Bedarf auch für Experten aus amtlichen Laboratorien und Drittländern,
  • die wissenschaftliche und technische Unterstützung der EU Kommission,
  • die Zusammenarbeit mit Laboratorien, die in Drittländern für die Analyse von Futtermitteln und Lebensmitteln zuständig sind.

 

EURLs kooperieren eng mit den nationalen Referenzlaboratorien der EU, die für die Zusammenarbeit mit amtlichen Laboratorien zuständig sind, und tragen damit EU-weit zu einem einheitlich hohen Standard der Untersuchungen bei.

 

Das CVUA Freiburg ist seit 2006 Europäisches Referenzlabor (EURL) für die Arbeitsgebiete Dioxine und PCB in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie für Pestizide in tierischen und fettreichen Lebensmitteln. Anfang 2018 wurde die Bandbreite des EURLs für Dioxine und PCB auf alle halogenierten persistenten organischen Schadstoffe (POP) erweitert; hierdurch änderte sich auch der Name: Mit der Verordnung (EU) 2018/192 der Kommission vom 8. Februar 2018 wurde das EU-RL für Dioxine und PCB in EU-RL für halogenierte persistente organische Schadstoffe (POP) in Lebens- und Futtermitteln umbenannt.

Entwicklung und Einsatz von Analysenverfahren

AufarbeitungEine wichtige Aufgabe des Europäischen Referenzlabors ist die Entwicklung neuer Analysenmethoden bzw. die Überprüfung und Bewertung bestehender Methoden. Dabei steht die Entwicklung neuer Extraktions- und Aufreinigungsmethoden sowie die Überprüfung der Routinetauglichkeit verschiedener manueller und automatisierter Verfahren im Vordergrund. Im Bereich der Messtechnik ist der Vergleich von bislang etablierten Bestätigungsverfahren, die auf hochauflösender Massenspektrometrie beruhen, mit den neu hinzugekommenen Bestätigungsverfahren, die auf Tandem-Massenspektrometerie basieren,von Bedeutung. Ab 2018 ist die Entwicklung von Methoden für bromierte, fluorierte und andere chlorierte organische Kontaminanten ein weiterer Schwerpunkt.

Laborvergleichsuntersuchungen (LVU)

LVU-ProbenZur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Nationalen Referenzlaboratorien und der Vergleichbarkeit der Ergebnisse veranstaltet das EU-RL für halogenierte POPs zweimal jährlich Laborvergleichsuntersuchungen für die Untersuchung von Lebensmitteln und Futtermitteln auf PCDD/F und PCB. Ab 2018 werden auch Laborvergleichsuntersuchungen für bromierte, fluorierte und andere chlorierte organische Kontaminanten durchgeführt. Die Teilnahme ist für die NRL der EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend. Zusätzlich stehen diese Laborvergleichsuntersuchungen auch den amtlichen Laboratorien der EU-Mitgliedsstaaten und Nationalen Referenzlaboratorien oder amtlichen Laboratorien von Drittländern, sowie zum Teil auch privaten Handelslaboratorien, offen. In den Jahren 2006 bis 2017 wurden insgesamt 22 Laborvergleichsuntersuchungen und Ringtests (in zwei Fällen auch in Kooperation mit anderen Organisationen) angeboten.


Die Anzahl der Teilnehmer stieg dabei im Laufe der Jahre bis auf durchschnittlich 90 bis 100 an. Dabei berichteten 50-60 % der Teilnehmer Ergebnisse für PCDD/F und dioxin-ähnliche PCB, ca. 90 % Ergebnisse für nicht-dioxin-ähnliche PCB mittels physikalischer-chemischer Methoden und ca. 10 % der Teilnehmer Ergebnisse mittels bioanalytischer Screeningverfahren. Im Rahmen dieser Laborvergleichsuntersuchungen lagen ca. 80 % der Ergebnisse für die relevanten Summenparameter für PCDD/F und PCB in einem guten bis sehr guten Bereich.

Workshops

Die Ergebnisse der Laborvergleichsuntersuchungen sowie neue Entwicklungen im Bereich Analytik und rechtliche Vorgaben werden im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Workshops mit Vertretern der EU Kommission, dem EU Referenzlabor und Vertretern der Nationalen Referenzlaboratorien vorgestellt und diskutiert. Ferner dienen Arbeitsgruppensitzungen zur Entwicklung harmonisierter Vorgaben in unterschiedlichsten analytischen Bereichen (z.B. Harmonisierung der Ermittlung von Messunsicherheit oder Nachweis- und Bestimmungsgrenzen, Aufbau einer Datenbank für Kongenernmuster, Entwicklung von Analytik und Analysenkriterien für bromierte, fluorierte und andere organische Kontaminanten).

 

Workshop

 

Analytische Unterstützung der EU Kommission

Eine wesentliche Aufgabe des Netzwerks aus Europäischem Referenzlabor und Nationalen Referenzlaboratorien ist die wissenschaftliche Unterstützung der EU Kommission, insbesondere im analytischen Bereich. In diesem Zusammenhang wurden auch die etablierten Analysenkriterien für die Untersuchung von Lebensmitteln und Futtermitteln auf PCDD/F und PCB mehrfach optimiert und angepasst.

Die Anpassung der Kriterien für bioanalytische Screeningverfahren, für alternative physikalisch-chemische Bestätigungsverfahren für Dioxine und dioxinähnliche PCB mittels GC-MS/MS sowie für physikalisch-chemische Screening- und Bestätigungsmethoden für nicht dioxinähnliche PCB hatte großen Einfluss auf die Gesetzgebung im Bereich der Analysenanforderungen für Dioxine und PCB. Ab 2018 hat die Unterstützung im Bereich bromierter und fluorierter organischer Kontaminanten eine größere Bedeutung.

 

Weitere Informationen

EU-RL für halogenierte persistente organische Schadstoffe (POP) in Lebens- und Futtermitteln

 

Bildnachweis

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Artikel erstmals erschienen am 26.03.2018