Häufig gestellte Fragen zu Kosmetika


Sicherheitsbewertungen

Hersteller von kosmetischen Mitteln müssen - unabhängig von ihrer Größe und der Menge der hergestellten Produkte - die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Erzeugnisse übernehmen. Es ist vorgeschrieben, dass sogenannte Sicherheitsbewertungen für jedes hergestellte Erzeugnis vorzunehmen sind, die durch die Überwachungsbehörden eingesehen werden können.

 

Welche Mindestanforderungen diese Sicherheitsbewertungen aufweisen müssen, wirft besonders für kleinere und mittlere Unternehmen immer wieder Fragen auf.
Die Sachverständigen der amtlichen Überwachung haben dazu länderübergreifend einen Artikel „Basisanforderungen an Sicherheitsbewertungen kosmetischer Mittel" erarbeitet, der in der Zeitschrift SÖFW- Journal | 133 | 6-2007, 16-22 veröffentlich ist (G. Mildau, A. Burkhard, J. Daphi-Weber, J. Große-Damhues, J. Jung, B. Schuster, C. Walther)

Gute Herstellungspraxis (GMP)

Für die Herstellung kosmetischer Mittel sind die Anforderungen der guten Herstellungspraxis zu beachten (Good Manufacturing Practice, GMP).
Mit Stand Februar 2008 wurde zu diesem Thema eine DIN Norm verabschiedet und veröffentlicht, die unter „Kosmetik - Gute Herstellungspraxis (GMP) - Leitfaden zur guten Herstellungspraxis (ISO 22716:2008); Deutsche Fassung EN ISO 22716:2008 beim Beuth Verlag bezogen werden kann. Eine Neuausgabe dieser Norm erfolgte im Dezember 2008. Sie wurde erforderlich, weil von der ISO (Internationale Organisation für Normung) im Mai 2008 eine korrigierte Fassung herausgegeben wurde.

Wo finde ich die Rechtsvorschriften?

Die Kosmetik-Verordnung finden sie im Internet unter:

http://www.gesetze-im-internet.de/kosmetikv/index.html

 

Die EU-Richtlinien können sie unter folgendem Link auffinden:
http://ec.europa.eu/enterprise/cosmetics/html/consolidated_dir.htm

 

Inzwischen wurde auch die Tätowiermittel-Verordnung veröffentlicht:

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2215.pdf

Beratung

Eine umfassende Beratung kann von der amtlichen Überwachung nicht geleistet werden.
Hierzu müssen ggf. private Sachverständige, die sich auf die Erstellung von Sicherheitsbewertungen oder Beratungen zu Fragen zu GMP spezialisiert haben, zu Rate gezogen werden. Hinweise auf private Laboratorien finden sich z. B. in den einschlägigen Fachzeitschriften für kosmetische Mittel oder im Internet.


Eine Liste der privaten Sachverständigen im Überwachungsbereich kann ggf. von den CVUAs zur Verfügung gestellt werden.

 

Autor(en): Dr. Bernhard Schuster, Diethild Herbolzheimer-Böttner

 

Bericht erschienen am 15.12.2008 09:27:08

Zuletzt aktualisiert am 16.12.2008 14:56:45