Häufig gestellte Fragen zu Textilien

Was muss bei der Kennzeichnung beachtet werden?

Herstellerangabe bei allen Verbraucherprodukten

Verbraucherprodukte sind alle Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können.

 

Verbraucherprodukte unterliegen den Regelungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) und müssen mit dem Namen des Herstellers oder des Inverkehrbringers und deren Adresse auf dem Verbraucherprodukt oder auf dessen Verpackung versehen sein.

Die alleinige Angabe einer Internetadresse oder des Markennamens ist nach den Leitlinien zum GPSG nicht ausreichend.

 

Kennzeichnung von Textilien

Textilerzeugnisse im Sinne des Textilkennzeichnungsgesetzes (TKG) sind alle Erzeugnisse, die zu mindestens 80 % (Gewichtsprozent) aus textilen Rohstoffen bestehen.
Unter dem Begriff textile Rohstoffe versteht man u.a. Fasern einschließlich Haare, die sich verspinnen oder zu textilen Flächengebilden verarbeiten lassen.

 

Gemäß TKG müssen Textilerzeugnisse mit einer Rohstoffgehaltsangabe (z.B. 100 % Baumwolle oder 50 % Viskose, 50 % Baumwolle) gekennzeichnet sein.
Die verarbeiteten Rohstoffe müssen mit definierten aufgeführten deutschen Rohstoffbezeichnungen angegeben werden. Ergänzend kann die Angabe der Rohstoffbezeichnungen auch in anderen Sprachen erfolgen.

 

Autor(en): Kerstin Schäper

 

Bericht erschienen am 15.12.2008 09:27:08

Zuletzt aktualisiert am 16.12.2008 14:33:36