Kids-Kosmetika und Kinderpflegeprodukte unter der Lupe

Die Kosmetik-Sachverständigen des CVUA Karlsruhe

 

Neun Prozent der 131 untersuchten Kids-Kosmetika und Kinderpflegeprodukte entsprachen nicht den Maßgaben des europäischen Kosmetikrechts. Beanstandet wurden nicht deklarierte Farb- und Konservierungsstoffe, ein nicht zugelassener Konservierungsstoff, ein irreführend ausgelobter Wirkstoff und mangelhafte Pflichtkennzeichnungen.

Bei Kids-Kosmetika und Kinderpflegeprodukten handelt es sich nicht um Pflegeprodukte für Babys und Kleinkinder unter drei Jahren (z.B. Babyöl, -shampoo, Wundcreme), sondern um spezielle Kosmetika, die die Zielgruppe der Kinder als potentielle Käufer ansprechen. Sie sind bunt und werden in attraktiver Verpackung angeboten. Kinder sind nicht nur bei Süßigkeiten sehr empfänglich für Werbung mit niedlichen Bildern, abgedruckten Logos oder Bilder aus Fernsehserien, Filmen und Comics – also besonderen "Überraschungen" für unterschiedliche Kinder-Altersklassen.

 

Außer diesen Kids-Kosmetika (meist dekorative Kosmetika oder Parfums) ging es im Projekt auch um Kinderpflegeprodukte der Altersklasse von drei Jahren und älter, z.B. Shampoo oder Badeöle mit besonderen Aromanoten oder in bunten Farben.

Vor fünf Jahren befasste sich das CVUA Karlsruhe bereits mit Kids-Kosmetika in Kinderzeitschriften. Kleine Geschenkbeilagen in Form dekorativer kosmetischer Mittel wie  z.B. Lippenstifte, Lipgloss, Nagellacke, Body-Puder, Mascara verleihen den Kinderzeitschriften eine spezielle Note. Damals enthielten viele dieser speziellen Kids-Kosmetika, die zumeist in Fernasien produziert worden waren, verbotene oder nicht zugelassene Farbstoffe und mussten beanstandet werden.

 

Kids KosmetikDas CVUA Karlsruhe hatte sich in den vergangenen Jahren mit Kids-Kosmetika und Pflegekosmetika für Kinder im Rahmen einer Marktüberwachungsstudie der Kosmetik-Arbeitsgruppe beim Europarat befasst. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Experten verschiedener amtlicher Kosmetiklaboratorien. Zehn europäische Länder (Österreich, Kroatien, Zypern, Deutschland, Irland, Portugal, Serbien, Slovenien, Schweden, Schweiz) und die Türkei nahmen an diesem Projekt teil, in den Jahren 2011–2013 wurden 702 Proben (Einzelproben und Sets) auf ein breites Spektrum chemischer und mikrobiologischer Parameter geprüft. Durchschnittlich waren 22 % der Produkte nicht im Einklang mit dem europäischen Kosmetikrecht. Dabei war der Anteil der zu beanstandeten Produkten bei den Pflegeprodukten für Kinder weitaus geringer (7 %) als bei den dekorativen Kinderkosmetika (34 %), die aufgrund ihrer Spielzeugähnlichkeit für Kinder besonders attraktiv sind. Diese sog. „Kids Cosmetics“ stammten zu 33 % aus China; bei 20 % dieser Proben konnte das Herstellungsland nicht ermittelt werden. Die Ergebnisse bestätigten sich auch in den Jahren 2014–2016. Dieser Bericht ist allerdings noch nicht veröffentlicht. Die bisherigen Ergebnisse der Studie des „European Network of Official Cosmetics Control Labortories“ (OCCL, europäisches Netzwerk amtlicher Kosmetik Überwachungslaboratorien) (OCCL) wurden zusammengefasst publiziert unter dem Kapitel Market Surveillance Studies in Cosmetics (COS MSS)“.

 

Im Projekt des Jahres 2017 hatte das CVUA Karlsruhe in einem mit den zuständigen Behörden abgestimmten Projekt insgesamt 131 Kids-Kosmetika und Pflegekosmetika für Kinder untersucht. Die Untersuchungsziele beschränkten sich auf Farbstoffe, Konservierungsmittel, UV-Filter und pflegende Bestandteile wie Panthenol. Außerdem wurde überprüft, ob die Pflichtkennzeichnung der Produkte den Maßgaben der europäischen Kosmetikverordnung entsprach.

 

Die Ergebnisse des Projekts sind in den Tabellen 1 bis 5 zusammengefasst.

 

Die Lebensmittelkontrolleure der 44 zuständigen Behörden der Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs erhoben die 131 Proben im Einzelhandel und bei Kosmetikherstellern. Aus Tabelle 1 geht hervor, dass die überwiegende Zahl der 68 bunten Kids-Kosmetika aus China stammte. Bei Pflegekosmetika für Kinder waren 49 der 63 untersuchten Proben in Deutschland hergestellt worden.

 Tabelle 1: Herkunft von Kids Kosmetik und Pflegekosmetik für Kinder (131 Proben)

 

In den Tabellen 2 und 3 sind die unterschiedlichen Warengruppen der Kids-Kosmetika bzw. Pflegekosmetika für Kinder aufgelistet. Bei den Kids-Kosmetika handelte es sich weit überwiegend um dekorative kosmetische Mittel (Lidschatten, Lipgloss, Lippenstift, Make up, Nagellack oder Schminkstifte bzw. sog. Tattoostifte, bunte Stifte zum Bemalen der Haut). Die Pflegekosmetik für Kinder bestand aus verschiedenen Seifenarten (Creme-, Knet-, Malseifen), einer Vielzahl von Pflegebädern, Shampoos oder Duschgelen in bunten Farben oder mit speziellen Düften sowie Sonnencreme, Zahncreme und Hautpflegeprodukten.

Tabelle 2: Kids Kosmetik (68 Proben)

Tabelle 3: Pflegekosmetik für Kinder

Das Fazit der Untersuchungen sowohl für Kids-Kosmetika als auch Pflegekosmetika für Kinder ist in den Tabellen 4 und 5 dargestellt.

 

Tabelle 4: Beanstandungen bei Pflegekosmetik für Kinder

 

Tabelle 5: Beanstandungen bei Kids-Kosmetik 

Neun Prozent der Produkte entsprachen nicht den Anforderungen des europäischen Kosmetikrechts (12 von 131 Proben, jeweils 6 Proben aus den Bereichen Kids-Kosmetika und Pflegekosmetik für Kinder).

 

Bei sechs Kids-Kosmetika wurden folgende Mängel festgestellt:

  • Unvollständige Warnhinweise
  • Nicht deklarierte Konservierungsstoffe
  • Verwendung eines nicht zugelassenen Konservierungsstoffs
  • Fehlende Pflichtkennzeichnungen

 

Bei sechs Pflegekosmetika für Kinder lagen folgende Beanstandungen vor:

  • Fehlende Pflichtkennzeichnungen
  • Nicht deklarierte Farbstoffe
  • Nicht deklarierter Konservierungsstoff
  • Ausgelobter Wirkstoff nicht nachweisbar

 

Fazit

Bei keinem der Produkte für die kleinen Kunden wurde ein gesundheitliches Risiko festgestellt. Angesichts der o.g. Mängel und im Lichte der Ergebnisse aus früheren Projekten wird das CVUA Karlsruhe auch künftig diese Produktklasse regelmäßig untersuchen.

 

 

Artikel erstmals erschienen am 16.07.2018