Faschingsschminken sind sicher

Die Kosmetik-Sachverständigen des CVUA Karlsruhe

 

In der fünften Jahreszeit sind bunte Schminken gefragt. Schließlich stürzen sich die Narren an diesen närrischen Tagen verkleidet und bunt bemalt ins Fastnachtsgetümmel. Da stellt sich die Frage, ob die Farben der Karnevalsschminken eigentlich sicher sind? Unsere aktuelle Marktüberwachungsstudie beantwortet sie mit ja. Es gab nur vereinzelt Kennzeichnungsmängel.

Anfang des Jahres hat die Kosmetiküberwachung des Landes Faschingsschminken unter die Lupe genommen. Ab Mitte Januar bis Anfang Februar 2015 waren die Kontrolleure landesweit unterwegs und haben vierzig verschiedene Proben im Einzelhandel, in Drogeriemärkte, bei Lebensmitteldiscountern und 1-Euro-Shops in fünfunddreißig Gemeinden Baden-Württembergs erhoben. Schwerpunkt der analytischen Untersuchung der Faschingsschminken im CVUA Karlsruhe war der Nachweis verbotener oder nicht deklarierter Farbstoffe.

 

Faschingsschminken sind kosmetische Mittel, die die Vorschriften der EU Kosmetikverordnung 1223/2009 erfüllen müssen. Danach sind bestimmte Farbstoffe für die Verwendung in kosmetischen Mitteln zugelassen. Diese Farbstoffe müssen in Liste der Bestandteile „Ingredients“ mit ihrer *Colour Index Nummer (CI) aufgeführt sein. Daneben sind in der Verordnung eine Reihe von Farbstoffen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ausdrücklich verboten. Andere Farbstoffe, die weder zugelassen noch verboten sind, dürfen natürlich ebenso nicht verwendet werden.

 

*Der Colour Index ist ein Nachschlagewerk gebräuchlicher Farbstoffe und enthält Informationen über die chemische Struktur und Eigenschaften dieser Stoffe.

 

Die vierzig Schminken waren als Stifte und Tiegel in unterschiedlichen Größen und vielfältigen Farben, häufig in Schmink-Sets mit bis zu 12 Stück im Verkehr. Die Schminken bestehen aus Paraffin, natürlichen Wachsen oder wachsartigen Stoffen (z.B. Bienenwachse, Carnaubawachs, Ceresin, Isopropylpalmitat), die unterschiedliche Farbstoffe enthalten.


Ergebnisse:

 

Verbotene Farbstoffe wurden in keiner der vierzig Proben nachgewiesen. Auch nicht der verbotene rote Farbstoff CI 15585, der noch im WM-Sommer bei den Fußball-Fanschminken im Fokus stand.

 

Bei vier Proben war der zugelassene rote Farbstoff CI 15865 nicht in der Bestandteileliste („Ingredients“) deklariert worden. Die Deklaration ist wichtig, damit der Verbraucher sich vor der Kaufentscheidung informieren kann, ob ein kosmetisches Mittel Bestandteile enthält, die er nicht verträgt (Hautirritation oder hautallergische Reaktion).

 

 

Bildnachweis: CVUA Karlsruhe 13.02.2015

 

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 17.02.2015