Schnellbestimmung des Alkoholgehaltes in Emulsionslikören und anderen Spirituosen mittels Wasserdampfdestillation und Biegeschwinger

Dr. D. Lachenmeier

 

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist der Alkoholgehalt einer der wichtigsten Parameter bei der Untersuchung von Spirituosen. Für den Hersteller kann eine Überschreitung der Toleranzgrenze gravierende Konsequenzen haben, wie Geldbußen, Kosten für eine Umetikettierung der Charge. Bei zu hoch eingestellten Produkten kommt ein wirtschaftlicher Schaden hinzu. In Brennereien und Spirituosen-Herstellungsbetrieben sind daher Alkoholbestimmungen zur Kontrolle der genauen Einhaltung von Rezepturen und Herstellungsvorschriften unbedingt notwendig. Im Bereich der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein dient die Alkoholbestimmung der Kontrolle der Mindestanforderung an die übernommenen Produkte und als Basis für die Festsetzung der Branntweinsteuer.

Bis heute ist die Destillation mit nachfolgender pyknometrischer Dichtebestimmung eine Referenzmethode zur Bestimmung des Alkoholgehaltes in Spirituosen. Sowohl in den „Chemisch-Technischen Bestimmungen" der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, in der amtlichen Sammlung von Untersuchungsmethoden nach § 35 LMBG als auch in einer Verordnung der Europäischen Union ist die Destillation als Referenzanalysemethode vorgeschrieben. Die in allen Referenzmethoden vorgeschriebene, herkömmliche Destillation erfordert einen hohen Zeit- und Personalaufwand. Beispielweise dürfen Emulsionsliköre zur Vermeidung jeglichen Anbrennens nur sehr langsam destilliert werden. Es besteht daher ein erheblicher Bedarf, ein alternatives Verfahren zu finden, das schnell und leicht zu handhaben ist und damit eine effiziente Kontrolle des Alkoholgehaltes sowohl in der amtlichen Überwachung als auch in Spirituosen-Herstellungsbetrieben erlaubt.
Eine Alternative stellt die Wasserdampfdestillation in Verbindung mit einer Dichtemessung über Biegeschwinger dar. Das Verfahren ist wesentlich schneller (ca. 5 min pro Probe) und einfacher zu handhaben als die etablierte Referenzmethode (Destillation, Pyknometrie). Eine effiziente und kostengünstige Kontrolle des Alkohol- und Extraktgehaltes sowohl in der amtlichen Lebensmittelüberwachung als auch in Spirituosen-Herstellungsbetrieben wird dadurch ermöglicht. Die Wasserdampfdestillation ist besonders vorteilhaft bei Emulsionslikören einzusetzen, die nur sehr schwierig auf herkömmliche Weise zu destillieren sind. Zur Berechnung des Extraktgehaltes wird neben der Dichte des Wasserdampfdestillats auch die Dichte einer verdünnten Probelösung mittels Biegeschwinger bestimmt. Bei der Analyse von 100 Spirituosenproben unter Routinebedingungen wurde eine hervorragende Übereinstimmung (R=0,999) mit der Referenzanalytik erzielt. Am CVUA Karlsruhe wird für die Spirituosenuntersuchung daher bereits auf die aufwendige herkömmliche Destillation mit Pyknometrie verzichtet. Nur bei Abweichungen von der Toleranz, die zu einer Beanstandung führen würden, wird zur Absicherung die Referenzmethodik angewendet.

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 24.11.2008