Dürfen bestrahlte Lebensmittel aus anderen Mitgliedstaaten in Deutschland verkauft werden?

I. Straub

 

Andere Produkte als getrocknete Kräuter und Gewürze, die in einem Mitgliedsland der Europäischen Union rechtmäßig bestrahlt worden sind, dürfen in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn eine Allgemeinverfügung nach §54 LFGB vorliegt.

Eine derartige Genehmigung für andere bestrahlte Erzeugnisse als getrocknete Kräuter/Gewürze ist bei dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu beantragen. 2006 wurde einer solchen Allgemeinverfügung für das Inverkehrbringen von tiefgefrorenen, bestrahlten Froschschenkeln, deren Behandlung zurzeit in Belgien, Frankreich und den Niederlanden zulässig ist, stattgegeben. Somit ist es rechtens, bestrahlte Froschschenkel aus diesen drei Mitgliedstaaten in Deutschland zu verkaufen, vorausgesetzt die Behandlung mit ionisierenden Strahlen ist auch hier kenntlich gemacht. Ergebnisse der Untersuchung von Froschschenkeln finden sich auch in unserem Jahresbericht 2006, Kap. 2.4.5

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 08.09.2008