Welche Lebensmittel dürfen in Deutschland bestrahlt werden?

I. Straub

 

Zur Zeit dürfen nur getrocknete, aromatische Kräuter und Gewürze in Deutschland bestrahlt werden.


Zur Zeit dürfen nur getrocknete, aromatische Kräuter und Gewürze in Deutschland bestrahlt werden.
Lange Zeit galt in Deutschland ein Bestrahlungsverbot. Mit der Fassung der Lebensmittelbestrahlungs-Verordnung vom 13.12.2000 wurde die Behandlung von getrockneten, aromatischen Kräutern und Gewürzen mit einer Strahlendosis von bis zu 10 kGy zugelassen.
Damit folgte Deutschland den Maßgaben zweier Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinien 1999/2 und 1999/3 EG).
Für alle anderen Lebensmittel als getrocknete Kräuter und Gewürze gilt in Deutschland ein nationales Bestrahlungsverbot, während in anderen europäischen Mitgliedsstaaten weitere Lebensmittel bestrahlt werden dürfen. Politisches Ziel der Europäischen Kommission ist es, zu einer einheitlichen Gesetzgebung hinsichtlich der Bestrahlung in allen Mitgliedsländern zu kommen.

 

 

Artikel erstmals erschienen am 08.09.2008