Antibiotikarückstände in Garnelen – ökologische Aquakultur versus konventionelle Aquakultur

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Julia Kajzar, CVUA Karlsruhe

 

Keine Antibiotika-Rückstände in Bio-Garnelen.  Bei konventionell erzeugten Garnelen - auch bei Vermarktung unter Gütesiegeln - weiterhin Antibiotika nachweisbar.

 

Vor dem Hintergrund der immer wiederkehrenden Meldungen zu Antibiotikarückständen in Garnelen aus Aquakultur wächst die Nachfrage nach Produkten aus ökologischer Aufzucht. Mittlerweile sind sie in vielen Supermärkten im Sortiment zu finden. Doch sind sie tatsächlich eine Alternative?


2018 hat das CVUA Karlsruhe im Rahmen des Ökomonitorings 127 Proben aus konventioneller und ökologischer Aquakultur auf pharmakologisch wirksame Stoffe untersucht. Im Gegensatz zu konventioneller Ware waren in Bio-Garnelen keine Rückstände von Antibiotika nachweisbar.

 

Ökomonitoring Baden-Württemberg 2018

Die Überwachung tierischer Lebensmittel auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe wird im Zentrallabor am CVUA Karlsruhe durchgeführt. Seit dem Jahr 2014 liegt insbesondere auch die Untersuchung von Krebstieren aus Aquakulturen im Fokus der Rückstandsanalytik, bedingt durch immer wiederkehrende Rückstandsbefunde in den vergangenen Jahren. Hier wurden Rückstände von zugelassenen Antibiotika (z. B. Tetracycline, Sulfonamide) und auch immer wieder Rückstände von in der EU verbotenen oder unzulässigen Wirkstoffen wie Chloramphenicol, Nitrofurane oder Triphenylmethanfarbstoffe nachgewiesen. Die Graphik 1 zeigt einen Überblick über die Untersuchungsergebnisse von Krebstieren aus Aquakultur auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe am CVUA Karlsruhe seit 2012.

 

 In der Graphik 1 sind in einem Säulendiagramm die Untersuchungsergebnisse von Krebstieren aus Aquakultur seit 2012 dargestellt. In dem Diagramm sind für die einzelnen Jahre jeweils die Anzahl der untersuchten Proben, die Anzahl der Proben in denen Rückstände nachgewiesen wurden und die Anzahl der Proben die beanstandet (Rückstandshöchstmenge überschritten bzw. verbotener/nicht zulässiger Wirkstoff nachweisbar) wurden dargestellt. In den Jahren 2012/2013 wurden in den erhobenen Proben keine Rückstände nachgewiesen. Seit 2014 wurden jährlich um die 100-120 Proben untersucht von denen in jeweils circa 5% der Proben Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen nachgewiesen wurden. Die Beanstandungsquote lag bei circa 2%.

Grafik 1: Überblick Untersuchungsergebnisse Krebstiere seit 2012

 

Seit 2001 untersucht Baden-Württemberg gezielt Lebensmittel aus ökologischer Produktion. Im Rahmen des Ökomonitorings 2018 wurden unter anderem auch Krebstiere, die aus ökologischer Aquakultur stammen, speziell auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen untersucht und mit den Untersuchungsergebnissen von Krebstieren aus konventioneller Aquakultur verglichen.

 

Ergebnisse

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 127 Proben von Krebstieren aus dem Einzel- und Großhandel  in ganz Baden-Württemberg erhoben und untersucht. 78 Proben stammten aus ökologischer Aquakultur, gekennzeichnet mit dem EU-Bio-Logo. 35 dieser Proben wurden zusätzlich mit dem Naturland-Logo vermarktet. Von den 49 Proben aus konventioneller Aquakultur waren 29 Proben mit dem ASC-Siegel  (Erläuterung siehe Infobox unten) gekennzeichnet.
Die Herkunftsländer der Aquakulturbetriebe sind in den Graphiken 2 und 3 graphisch dargestellt. Auffallend ist, dass der größte Anteil der ökologisch betriebenen Aquakulturfarmen in Mittelamerika angesiedelt ist. Konventionell produzierten Shrimps stammen hauptsächlich aus Südostasien und eher selten aus Mittelamerika.

 

In den Graphik 2 und 3 sind als Kreisdiagramme die Herkunftsländer der Probe aus ökologischer und konventioneller Aquakultur dargestellt. Aus Mittelamerika (Costa Rica, Ecuador, Honduras) stammen die meisten Proben aus ökologischer Aquakultur (ca.70%). Nur ein kleiner Teil der Proben aus ökologischer Aquakultur stammt aus Südostasien (Vietnam, Bangladesch; ca.20 %) Die Proben aus konventioneller Aquakultur stammen hauptsächlich aus Südostasien (Vietnam, Indonesien, Bangladesch, Thailand; ca. 90%). Nur ein kleiner Teil der Proben aus konventioneller Aquakultur stammt aus Mittelamerika (Ecuador, Honduras; ca.6%).

Grafik 2 und 3: Herkunftsländer der Aquakulturbetriebe

 

Während in 6 Proben aus konventioneller Aquakultur Rückstände an pharmakologisch wirksamen Stoffen nachgewiesen wurden, war dies bei keiner der Proben aus ökologischer Aquakultur der Fall. Die Untersuchungsergebnisse sind in der Graphik 4 dargestellt.

 

Die im Text diskutierten Ergebnisse wurden in einem Säulendiagramm graphisch dargestellt.

Grafik 4: Untersuchungsergebnisse 2018 ökologische Aquakultur vs. konventionelle Aquakultur

 

Von den 6 Proben aus konventioneller Aquakultur mit Rückständen wurden 5 Proben mit dem ASC-Siegel vermarktet. Zwei der mit dem ASC-Siegel ausgelobten Proben wurden beanstandet, da die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden.

 

  • In der einen Probe Garnelen wurden Rückstände des Antibiotikums Sulfadiazin oberhalb der zulässigen Höchstmenge von 100 µg/kg nachgewiesen. Sulfadiazin gehört zur Gruppe der Sulfonamide und besitzt eine antiparasitäre und bakteriostatische Wirkung.

 

  • In der anderen Probe Garnelen wurden Rückstände von Leukomalachitgrün nachgewiesen. Leukomalachitgrün ist der Hauptmetabolit von Malachitgrün, einem zur Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe gehörenden Stoff mit antibakteriellen, fungiziden und antiparasitären Eigenschaften. Aufgrund seiner möglichen mutagenen, teratogenen und kanzerogenen Eigenschaften ist die Anwendung von Malachitgrün bei lebensmittelliefernden Tieren verboten.

  

Rechtliche Vorgaben zum Einsatz von Antibiotika in der Ökologischen Aquakultur:

EU-BIO-Logo

EU-BIO-Logo

Gemäß der EU-Öko-Basisverordnung (VO (EG) Nr. 834/2007) und der VO (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur EU-Öko-BasisVO ist der Einsatz von pharmakologisch wirksamen Stoffen bei der Erzeugung von Aquakulturtieren zugelassen. Art.15 Abs.1 f) ii) VO (EG) Nr. 834/2007 besagt: „Krankheiten sind unverzüglich zu behandeln, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden; chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen verwendet werden, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Erzeugnissen ungeeignet ist.“ Gemäß der Durchführungsvorschriften der VO (EG) Nr. 889/2008 sind Behandlungen mit Tierarzneimitteln aus der Schulmedizin (allophathischen Tierarzneimitteln) bei der Erzeugung von Aquakulturtieren mit einem Produktionszyklus von weniger als einem Jahr auf eine Behandlung jährlich beschränkt. Wird häufiger behandelt, dürfen die betreffenden Tiere nicht als ökologisches/biologisches Erzeugnis verkauft werden. Des Weiteren muss die Wartezeit nach Verabreichung von Tierarzneimitteln aus der Schulmedizin doppelt so lang wie die vorgeschriebene Wartezeit gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2001/82/EG sein. Ist keine Wartezeit festgelegt ist eine Wartezeit von 48 Stunden einzuhalten. Darüber hinaus ist der Einsatz von Tierarzneimitteln der Kontrollstelle oder Kontrollbehörde zu melden, bevor die Tiere als ökologische/biologische Erzeugnisse vermarktet werden. Behandelte Tiere müssen eindeutig zu identifizieren sein.

 

 

Naturland-Siegel

Naturland Siegel

Naturland-Siegel

Der Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. fördert den ökologischen Landbau regional, national und weltweit. Die Naturland-Richtlinien sind strenger als die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung für ökologische Produktion.

 

Gemäß der Naturland Richtlinie für die ökologische Aquakultur ist die Behandlung von Garnelen mit Antibiotika, Chemotherapeutika und vergleichbaren Substanzen in den Teichen und in Zuchtbetrieben nicht zulässig.

 

(Quelle: Naturland Richtlinien für die ökologische Aquakultur; Stand 06/2018; https://www.naturland.de/images/Naturland/Richtlinien/Naturland-Richtlinien_Aquakultur.pdf)

 

 

asc-Siegel

asc-Siegel

asc-Siegel

Das Aquaculture Stewardship Council (ASC) ist eine unabhängige nicht-kommerzielle Organisation, die globale Standards für eine verantwortungsvolle Aquakultur herausgibt. Gemäß dem ASC-Standard für Garnelen ist der Einsatz von Antibiotika in ASC-zertifizierten Betrieben zur Behandlung von erkrankten Tieren zulässig. Jedoch dürfen mit Antibiotika behandelte Garnelen nicht unter dem ASC-Logo vermarktet werden. (Quelle: ASC Shrimp Standard v1.0; Stand März 2014; https://www.asc-aqua.org/wp-content/uploads/2017/07/ASC-Shrimp-Standard_v1.0_FINAL_Layout_changes.pdf)

 

Fazit und Ausblick

Die Untersuchungsergebnisse für das Berichtsjahr haben gezeigt, dass Krebstiere aus ökologischer Aquakultur im Gegensatz zu Krebstieren aus konventioneller Aquakultur nicht mit Rückständen von pharmakologisch wirksamen Stoffen belastet sind.


Die Problematik der Rückstandsbelastung bei Krebstieren aus konventioneller Aquakultur besteht weiterhin, somit werden auch im nächsten Jahr verstärkt Produkte aus der konventionellen Aquakultur auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe untersucht. Ein Schwerpunkt soll hierbei auf der Untersuchung von Krebstierproben, die mit Siegeln vermarktet werden, liegen.

 

 

Weitere Informationen:

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 12.07.2019