PWS Untersuchungsergebnisse 2015

Dr. Christina Skiera, CVUA KA

 

Nationaler Rückstandskontrollplan

 

Am CVUA Karlsruhe wurden im Jahr 2015 für Baden-Württemberg insgesamt 4970 Proben (Vorjahr: 4570) nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) auf pharmakologisch wirksame Stoffe unter Einsatz von chemisch-physikalischen Methoden analysiert. Der überwiegende Anteil der Proben stammte aus Schlachtbetrieben (85%), 15% der Proben stammte aus Erzeugerbetrieben. Es wurden insgesamt 14 Rückstände an pharmakologisch wirksamen Stoffen festgestellt, lediglich drei Tiere und ein Honig wurden beanstandet:

 

  • Das Antibiotikum Tetracyclin wurde in den Muskel- und Nieren-Proben von einem Mastschwein oberhalb des zulässigen Grenzwertes nachgewiesen.
  • In der Niere eines weiteren Schweins wurde das Antibiotikum Dihydrostreptomycin aus der Gruppe der Aminoglycosid-Antibiotika in einer Konzentration deutlich oberhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen.
  • In der Muskulatur und Niere einer Kuh wurde Oxytetracyclin aus der Antibiotikagruppe der Tetracycline nachgewiesen, wobei nur die ermittelte Konzentration in der Niere den zulässigen Grenzwert überstieg.
  • In einer Honigprobe wurde der verbotene Stoff Chloramphenicol sowie das Antibiotikum Tetracyclin nachgewiesen. Tetracycline wirken in der aktiven Wachstumsphase gegen den Erreger der amerikanischen Faulbrut und werden zum Teil in Staaten außerhalb der EU zur Bekämpfung der Tierseuche eingesetzt. Aktuell ist in Deutschland allerdings kein Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Tetracyclin zur Behandlung von Bienen zugelassen. Für Rückstände von Tetracyclin in Honig gilt daher eine Nulltoleranz. Eine Verfolgsprobe bestätigte diesen Befund.

 

Weitere Informationen zur bundesweiten Auswertung der Ergebnisse des NRKP finden sich auch im Jahresbericht zum NRKP des BVL unter: http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/05_NRKP/lm_nrkp_node.html

 

Ergänzende Untersuchungen mittels Screeningverfahren aufgrund der nationalen Regelung nach § 10 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) für Schlachttiere.

 

Die deutsche Tier-LMÜV verpflichtet die zuständigen Behörden 2% aller Kälber und 0,5% aller anderen Schlachttiere auf Rückstände zu untersuchen. Dies sind mehr Proben als der NRKP, der auf EU-Vorgaben basiert, für Schlachttiere vorsieht. Die Differenz der Proben zwischen den Vorgaben des NRKP und der Tier-LMÜV wird in der Regel zunächst mittels des sogenannten allgemeinen Hemmstofftest (AHT) untersucht. Der AHT ist ein biologisches Testverfahren, das auf der Wachstumshemmung des Testkeims Bacillus subtilis beruht. Mit dem AHT werden von einem Tier immer Niere und Muskulatur auf das Vorhandensein von Hemmstoffen überprüft. Fällt der AHT positiv aus, wird die Probe mit Hilfe chemisch-physikalischer Methoden weiter analysiert, um die Wirkstoffe, die den Hemmhof verursachen, zu identifizieren und zu quantifizieren.

 

In Baden-Württemberg wurden 2015 im Rahmen des NRKP insgesamt rund 30 000 Tiere mittels AHT untersucht. 6027 Tiere wurden davon am CVUA Karlsruhe getestet. Der Rest der AHT-Untersuchungen wurde zum größten Teil in den Laboren einiger Kreisbehörden mit großen Schlachtbetrieben, ein kleiner Anteil auch am CVUA Stuttgart sowie am STUA Aulendorf durchgeführt. Bei positiven Hemmstoffbefunden werden die Proben zur chemisch-physikalischen Nachuntersuchung an das CVUA Karlsruhe eingesandt. Im Berichtsjahr waren dies Proben von 80 Tieren. Insgesamt konnten in 33 Tieren Rückstände identifiziert werden. 17 Tiere wurden beanstandet, da sie Rückstände enthielten, die die zulässigen Höchstmengen überschritten. Tabelle 1 enthält eine Aufstellung der positiven Rückstandsbefunde aller mittels AHT untersuchten Proben.

 

 

Tabelle 1: Hemmstoffproben von Schlachttieren mit Rückstandsbefunden

 

 

Lebensmittelüberwachung
Auch Lebensmittel tierischer Herkunft aus dem Handel (amtliche Proben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) werden in Baden Württemberg stichprobenartig auf pharmakologisch wirksame Stoffe überprüft. Die Auswahl der Proben erfolgt risikoorientiert im Rahmen von konkreten Projekten. Im Jahr 2015 wurden im Rahmen der allgemeinen Lebensmittelüberwachung insgesamt 858 Proben am CVUA Karlsruhe untersucht (Vorjahr: 881 Proben).

In 13 Proben wurden Tierarzneimittelrückstände festgestellt, 7 davon führten zu Beanstandungen (siehe Tabelle 2). Wie auch schon im Vorjahr fielen im Berichtsjahr insbesondere asiatische Aquakulturerzeugnisse und südamerikanische Rindfleischerzeugnisse durch eine hohe Anzahl an Rückstandsbefunden auf.

 

 

Tabelle 2: Proben aus dem Lebensmittelhandel mit Beanstandungen

 

 

Weitere Informationen:

 

Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe (Bericht vom 21.04.2015)

Weiterhin hohe Beanstandungsquote in Aquakulturzeugnissen aus Asien

Hohe Belastung von südamerikanischen Rindfleischerzeugnissen mit Antiparasitika – ein anhaltendes Problem

 

 

 

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 14.07.2016