Mikrobiologischer Zustand von Bierschankanlagen – neue spezifische Norm zur Eigenkontrolle

Dr. Daniela Noack und Dr. Dirk Lachenmeier, CVUA Karlsruhe

 

Verbessert die neue Norm die Bierqualität?

 

Bier aus Schankanlagen kann bierschädliche Keime enthalten, die zu unerwünschten Geruchs- und Geschmackserlebnissen führen. Die neue DIN 6650-6:2014-12 ist an die Betreiber von Schankanlagen gerichtet. Sie gibt erstmals eine Empfehlung für die mikrobiologische Untersuchung von filtriertem Bier; die Ergebnisse sollen eine Bewertung der mikrobiologischen Bierqualität und Rückschlüsse auf den Hygienezustand der Anlage ermöglichen.

 

Inhalt der neuen Norm DIN 6650-6:2014-12

 

Empfehlungen zur Bewertung des hygienischen Zustands von Schankanlagen – unabhängig vom Getränk – gab es bereits in der Vorgängerversion der o.g. Norm aus dem Jahr 2006: Keimgehalte bis 1000 koloniebildende Einheiten (KbE)/ml galten als zufriedenstellend, ab 10 000 KbE/ml wurde eine Reinigung empfohlen und eine Keimbelastung von >50 000 KbE/ml galt als hygienisch nicht akzeptabel. Nach welchen Keimen der Untersucher fahnden sollte, war nicht näher beschrieben.

 

Neu ist, dass spezifisch für filtriertes Bier mikrobiologische Untersuchungsverfahren, Keimgruppen und Kriterien genannt sind: die Parameter Gesamtkeimzahl und Zahl der bierschädlichen Keime sollen ermittelt werden. Nur Werte von unter 1000 KbE/ml in Bier, das vom ungereinigten Zapfhahn entnommen wurde (Überblick über den hygienischen Zustand der Gesamtanlage), werden als unauffällig eingestuft. Liegen die Werte über 10 000 KbE/ml, so sei zu erwarten, dass sensorische Abweichungen und/oder Trübungen im filtrierten Bier auftreten und eine Reinigung wird dringend empfohlen.

 

 

Die Norm ist an Lebensmittelunternehmer gerichtet. Die Empfehlungen sollen der Eigenkontrolle dienen.

Amtliche Beurteilung von Bierproben

 

Wie werden im Vergleich die mikrobiologischen Ergebnisse amtlicher Bierproben aus Schankanlagen bewertet? Dies soll anhand der bierschädlichen Keime aufgezeigt werden.

 

Normative Regelungen, Grenzwerte oder Empfehlungen zur Untersuchung und Bewertung von amtlichen Bierproben gibt es nicht. Es besteht unter den amtlichen Sachverständigen Baden-Württembergs jedoch Konsens, dass eine Zahl von bierschädlichen Keimen ab 10 000 KbE/ml auffällig und ab 100 000 KbE/ml hygienisch nicht akzeptabel ist. Dabei werden am CVUA Karlsruhe zur näheren Bestimmung, um welche bierschädlichen Keime es sich handelt, weitere Untersuchungen, wie z.B. die Keimcharakterisierung mittels fluoreszenzmarkierter Gensonden, eingesetzt (siehe Noack et al. 2008).

Legt man eine Grenze von 10 000 KbE/ml zugrunde, fanden wir bei der mikrobiologischen Untersuchung auf bierschädliche Keime im Durchschnitt der letzten Jahre (2010-Mai 2015, n=644) ca. 18% auffällige Proben; 6% der Proben wiesen Keimzahlen von 100 000 KbE/ml und mehr auf.

Dabei steht die Hygieneproblematik im Vordergrund: die Erfahrung zeigt, dass Proben mit erhöhten Keimzahlen nicht zwingend sensorische Abweichungen aufweisen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Keime besonders aktiv sind und Stoffwechselprodukte, wie z.B. Milchsäure, in großer Menge gebildet werden, die sensorisch wahrnehmbar sind.

Liegen erhöhte Keimzahlen vor, greift lebensmittelrechtlich die Verordnung (EG) 852/2004. Diese enthält in Anh. II Kap. V Nr. 1a Anforderungen an die Reinigung sowie zur Vermeidung des Kontaminationsrisikos, die auf Schankanlagen Anwendung finden.

Der Lebensmittelunternehmer ist gehalten, alle Teile seiner Anlage nicht nur häufig genug, sondern auch wirksam zu reinigen (und ggf. zu desinfizieren).

 

Liegen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten vor, ist die amtliche Probe als verdorben zu beurteilen.

Es kann vorkommen, dass sensorische Auffälligkeiten schon bei niedrigeren als den o.g. Keimzahlen auftreten, da – wie bereits oben beschrieben – nicht die Zahl der Keime ausschlaggebend ist, sondern die Intensität ihrer Stoffwechseltätigkeit. Auch in diesem Fall würde die Probe als verdorben beurteilt werden.

 

Eine direkte Korrelation zwischen Keimgehalten und sensorischer Beschaffenheit kann auch in filtriertem Bier nicht zwingend vorausgesetzt werden. Das Risiko, dass unerwünschte sensorische Veränderungen auftreten, erhöht sich jedoch mit steigenden Keimzahlen bierschädlicher Keime. Daher werden die neuen Empfehlungen für den Lebensmittelunternehmer als hilfreich angesehen, sich einen Überblick über die mikrobiologische Situation in einer Schankanlage zu verschaffen.

 

Auch für amtliche Proben wird anhand der Höhe der Keimzahlen im Lebensmittel ein Rückschluss auf den mikrobiologischen Zustand der zugehörigen Schankanlage gezogen.

Es interessierte uns daher, wie unsere Quote an auffälligen Proben aussähe, wenn wir die Schwelle bereits bei 1000 KBE/ml statt bei 10 000 KBE/ml ansetzen würden: 42% der Proben würden so eingestuft werden (statt vorher 18% bei 10 000 KbE/ml), d.h. eine um 24% höhere Quote.

Das zuständige bundesweite Sachverständigen-Gremium arbeitet aktuell darauf hin, die Bewertung mikrobiologischer Ergebnisse zu vereinheitlichen.

 

 

 

 

 

Literatur:

 

Tippmann, J.; Hüttner, T.; Ehrmann, Y.; Bohak, I.; Schwebel, R.: Tiefergehende Spezifikation – Wissenschaftliche Untersuchungen zur Keimgrenzzahl - Diskussion Getränkeschankanlagen, Brauindustrie 02/2014, S. 14-17

 

Noack, D., Knödl, C., & Lachenmeier, D. W. (2008). Evaluierung von fluoreszenz-markierten Gensonden und Fourier-Transformations-Infrarot-Spektroskopie als neue Methoden zur Bestimmung von bierverderbenden Bakterien. Deutsche Lebensmittel-Rundschau, 104(2), 65.

 

DIN 6650-6:2006-04. Getränkeschankanlagen – Teil 6: Anforderungen an Reinigung und Desinfektion. DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin.

 

DIN 6650-6:2014-12. Getränkeschankanlagen – Teil 6: Anforderungen an Reinigung und Desinfektion. DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin.

 

 

Artikel erstmals erschienen am 14.08.2015