Aktuelle Untersuchungen zeigen: Alle getesteten Kaffeepadmaschinen geben kein Blei und kein Nickel ab

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Iris Eckstein

 

Schmuckelement.

 

Im Februar 2014 wurden die Untersuchungen von Kaffeevollautomaten aus den Jahren 2007 und 2011 am CVUA Stuttgart fortgeführt und neun verschiedene Modelle Kaffeepadmaschinen von vier Herstellern untersucht.

 

Im Rahmen eines Forschungsprojektes hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) insgesamt acht verschiedenartige Kaffeemaschinen u.a. auch drei Padmaschinen auf die Freisetzung von Metallen geprüft. Die Padmaschinen waren bei der Prüfreihe des BfR unauffällig. Bei den getesteten Siebträger-Espressomaschinen wurde insbesondere nach dem Entkalken eine erhöhte Bleilässigkeit festgestellt (siehe Stellungnahme Nr. 003/2014 des BfR vom 14.01.2014 unter http://www.bfr.bund.de/cm/343/freisetzung-von-blei-aus-kaffee-und-espressomaschinen.pdf).
Mit neun Modellen wurde eine etwas breitere Datenbasis für Kaffeepadmaschinen erarbeitet.

 

Fazit

Kaffee aus den geprüften Maschinen enthielt weder Blei noch Nickel. Auch weitere Elemente (Chrom, Kupfer, Mangan und Zink) waren unauffällig. Trotzdem empfehlen wir täglich frisches Wasser einzufüllen und die Maschinen durchzuspülen.

 

Rückblick

2007 wurde bei Untersuchungen am CVUA Stuttgart bei sieben von 17 Kaffee-/Espressovollautomaten Nickelabgaben deutlich über 0,1 mg/l und bei drei von 17 Maschinen erhöhte Bleiabgabe beim erstmaligen Gebrauch und nach dem Entkalken im Kaffee bzw. im Heißdampf ermittelt. Bei der zweiten Probenserie Kaffee- bzw. Espressovollautomaten Ende 2011 am CVUA wurden keine Blei- und keine Nickelabgaben an das Prüfwasser festgestellt. Die Berichte über die Untersuchungsreihen sind veröffentlicht auf der Internetseite des CVUA Stuttgart.

 

CVUA Stuttgart ermittelt erhöhte Blei- und Nickelabgabe durch diverse Kaffee- und Espressovollautomaten
Aktuelle Untersuchungen belegen: die Blei- und Nickelabgabe von Kaffee- und Espressovollautomaten wurde gesenkt

 

Infokasten

Prüfwasser nach DIN 10531 (2011-06)

Als Prüfwasser wird Wasser mit definierter Zusammensetzung (Salzgehalt und pH-Wert) verwendet. Da Leitungswasser regionale Unterschiede aufweist, können nur auf diese Weise vergleichbare Ergebnisse erzielt werden.

 

Rechtliche Situation

In der Norm DIN 10531 (2011-06) sind für Heißgetränkebereiter spezielle Richtwerte für die Abgabe von Blei (0,05 mg/l) und Nickel (0,1 mg/l) an Prüfwasser festgelegt worden.
Die Europarat-Resolution und Technische Leitlinie zu Metallen und Legierungen, die in Lebensmittelkontaktmaterialien verwendet werden, wurde im September 2013 mit aktualisierten, toxikologisch begründeten Richtwerten veröffentlicht. Mit diesen Richtwerten werden gegenüber den Vorgaben in der Vergangenheit nun strengere Maßstäbe an Lebensmittelkontaktmaterialien aus Metall angelegt. Für die Freisetzung von Blei ins Lebensmittel wurden beispielsweise 0,01 mg/kg Lebensmittel festgelegt. Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren sind nach Auffassung des Europarats abweichend davon noch Bleifreisetzungen bis zu 0,04 mg/kg Lebensmittel zu tolerieren. Für die Lässigkeit von Nickel wurde ein Richtwert von 0,14 mg/kg und vorübergehend 0,7 mg/kg Lebensmittel festgesetzt. Die Richtwerte des Europarates sind, wie die Richtwerte der DIN 10531 (2011-06), rechtlich nicht bindend, sie sind aber ein Maß für die gute Herstellungspraxis bzw. den Stand der Technik.
Der in der Norm DIN 10531 (2011-06) für Blei festgelegte Richtwert von 0,05 mg/kg ist fünfmal höher als der nach der Resolution des Europarates nach Ablauf der Übergangsfrist geltende Richtwert von 0,01 mg/kg.

 

Die aktuellen Untersuchungen am CVUA Stuttgart

Anfang 2014 wurden neun Kaffeepadmaschinen von vier Herstellern auf die Abgabe von Elementen untersucht. Die Auswahl der Proben erfolgte nach dem Zufallsprinzip. Das CVUA Stuttgart hat keine Informationen darüber, welche Modelle von Kaffeepadmaschinen bei der Untersuchungsreihe des BfR geprüft wurden.
 

 

Die untersuchten Modelle sind in der folgenden Tabelle aufgelistet:

Modell

Hersteller

LONO Kaffeepadmaschine
04 1101 0011
 

WMF Consumer Elektrik GmbH
Messerschmittstr. 4
89343 Jettingen-Scheppach

Petra Electric Kaffee-Pad-Automat
KM 34.07 Type 242434 1600 W

Petra Deutschland GmbH
Eberhardstr. 17-47
73312 Geislingen/Steige

Petra Electric * KaffeePadAutomat
KM 34.00 1600 W 10 8517 001

Petra Deutschland GmbH
Eberhardstr. 17-47
73312 Geislingen/Steige

Senseo original
HD-7810/60/E1 (schwarz)

Philips Consumer Lifestyle BV
Tussendiepen 4
9206 AD Drachten, Niederlanden

Senseo Viva Café
HD 7825/60/A 1450 W (schwarz)

Philips Consumer Lifestyle BV
Tussendiepen 4
9206 AD Drachten, Niederlanden

Senseo Twist
HD 7870 /20 /A 1450 W (weiß/brombeere)

Philips Consumer Lifestyle BV
Tussendiepen 4
9206 AD Drachten, Niederlanden


Senseo Latte duo
HD 7857 /20 /A 2650 W (grau/weiß)

Philips Consumer Lifestyle BV
Tussendiepen 4
9206 AD Drachten, Niederlanden

Senseo Twist
HD 7872 /20 /A 1450 2 (grau/petrol)

Philips Consumer Lifestyle BV
Tussendiepen 4
9206 AD Drachten, Niederlanden

Tassimo
TAS2002 Stempel 9304 TYPE CTPM02

Robert Bosch Hausgeräte GmbH

Carl-Wery-Str. 34
81739 München

 

Die Geräte wurden nach den Angaben der Hersteller gemäß Gebrauchsanleitung in Betrieb genommen. Die Prüfungen erfolgten nach den Vorgaben der Norm DIN 10531 (2011-06) für einen Migrationstest mit Prüfwasser definierter Zusammensetzung. Nach der Erstinbetriebnahme, nach einer Standzeit von 24 Stunden (ohne und mit vorherigem Spülen) und nach dem Entkalken gemäß Herstellerangabe erfolgte jeweils die Entnahme einer Prüfwasserprobe. Bei Modellen mit Heißwasserauslass oder Dampfdüsen zum Aufschäumen von Milch wurden weitere Prüfwasserproben auch an diesen Stellen entnommen. Die Bestimmungsgrenzen des angewandten Prüfverfahrens im Prüfwasser betragen für Blei 0,001 mg/l und für Nickel 0,005 mg/l.

 

Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen am CVUA Stuttgart

Direkt nach der Inbetriebnahme der Maschinen und nach dem Entkalken war keine Nickel- und Bleilässigkeit feststellbar. Auch nach einer Standzeit von 24 Stunden zeigte sich keine Elementlässigkeit, wenn vor der Entnahme der Prüfprobe ohne Kaffeepad mit Prüfwasser gespült wurde.
Bei allen Maschinen wurde bei den Tests ohne vorheriges Spülen nach einer Standzeit von 24 Stunden eine geringe Nickellässigkeit in der Größenordnung von 0,01 mg/l, etwa 1/10 des Richtwertes, sowie teilweise eine geringfügige Lässigkeit anderer Legierungsbestandteile (Chrom, Kupfer, Mangan und Zink) weit unter den Richtwerten festgestellt.
In den Gebrauchsanleitungen der Maschinen weisen die Hersteller darauf hin, dass nach Standzeiten das Wasser erneuert werden soll. Bei den meisten Modellen wird zusätzlich empfohlen, die Maschine nach längerer Standzeit durchzuspülen. Es wird empfohlen, vorsorglich täglich vor dem Gebrauch der Maschine nicht nur frisches Wasser einzufüllen sondern auch die Maschine durchzuspülen.

 

Bildernachweis

Proben, CVUA Stuttgart.

 

Artikel erstmals erschienen am 01.08.2014