Weichmacher in Spielzeug und Körperkontaktmaterialien – Bilanz 2015

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Magdalena Köhler

 

Im Fokus der Untersuchungen standen im Jahr 2015 unter anderem Radiergummis, Schwimmsandalen, Massageroller, Kleinspielzeug aus 1-Euro-Läden, Kinderarmbanduhren, Halloweenmasken und Kindertoilettensitze. In den insgesamt 138 Proben wurden in 16 Einzelfällen (13 %) bedenkliche Weichmacher eingesetzt.

 

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Spielzeug und Körperkontaktmaterialien aus weichem Kunststoff können aus Polyvinylchlorid (Kurzzeichen PVC) bestehen und enthalten Weichmacher. Für die Weichmacher Dibutylphthalat (DBP), Diethylhexylphthalat (DEHP) und Benzylbutylphthalat (BBP) besteht ein generelles Verwendungsverbot in Spielzeug. Dioctylphthalat (DNOP), Diisononylphthalat (DINP) und Diisodecylphthalat (DIDP) dürfen in Spielzeug, das von Kindern in den Mund genommen werden kann, nicht verwendet werden.

 

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Rechtliche Vorgaben

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (= REACH-Verordnung) gilt ein Phthalat ab einem Wert von 0,1 g/100 g als nachgewiesen.

 

Infokasten

Wieso bestehen für diese Phtalate Verwendungsverbote?

Verschiedene Phthalate, wie DEHP, DBP, BBP, DNOP, DINP und DIDP stehen unter Verdacht, leber-, hoden- und reproduktionstoxisch zu sein. Deshalb sind diese Substanzen zur Herstellung von Spielzeug und Babyartikeln verboten.

 

Untersuchungsergebnisse

Insgesamt wurden 138 Proben untersucht. Viele der Proben waren nicht aus PVC, sondern unter Verwendung von anderen Kunststoffen hergestellt, wie z.B. Butadien-Styrol-Copolymerisat, Silikon, Polypropylen, Polyethylen, Polyurethan oder Polystyrol. Diese Kunststoffe enthalten nach unseren Kenntnissen keine Phthalate. In den Proben aus PVC wurden die enthaltenen Weichmacher (u.a. Citrate, ESBO und Phthalate) quantifiziert. Insgesamt prüfen wir auf 37 unterschiedliche Weichmacher.

In 16 Proben wurden bedenkliche Phthalate nachgewiesen, unter anderem in Radiergummis, Uhrenarmbändern, Schwimmsandalen, Massagerollern und Kindertoilettensitzen. Die folgende Grafik veranschaulicht die Verteilung der eingesetzten Weichmacher in den 16 Proben und die ermittelten Höchstgehalte in den Proben. Eine Krabbelstrumpfhose enthielt einen ganzen Cocktail an Weichmachern (Diethylhexylphthalat, Dibutylphthalat und Diisobutylphalat).

Abb. 1: Verteilung der eingesetzten Weichmacher in Prozent der positiven Proben (Anzahl der Proben)

 

Weitere Informationen zu Diisobutylphthalat und Dipropylheptylphthalat finden Sie in unserem Internetbeitrag „Weichmacher in Spielzeug und Körperkontaktmaterialien – Bilanz 2014

 

FAZIT: Das Verbot bei Spielzeug zeigt Wirkung. Der Trend der letzten Jahre (ab 2010), dass verbotene Weichmacher nur noch selten in Spielzeug verwendet werden, wurde durch die Untersuchungen in 2015 bestätigt. Jedoch sind Phthalate in Produkten für Kinder immer noch präsent, wie zum Beispiel in Radiergummis und Uhrenarmbändern, die nicht als Spielzeug eingestuft werden. Aus Sicht des Verbraucherschutzes plädieren wir für die Einstufung von kindernahen Produkten als Spielzeug, damit in körpernahen Produkten für Kinder (wie zum Beispiel Kinderarmbändern und Krabbelstrumpfhosen) keine Phthalate mehr eingesetzt werden und insbesondere kein Cocktail an Phthalaten!

 

Artikel erstmals erschienen am 20.07.2016