Schwarz-Rot-Gold – Fanartikel auf dem Labortisch
Sarah Stürenburg
Das Sortiment schwarz-rot-goldener Merchandising-Produkte ist groß, es reicht vom Cowboyhut bis hin zur aufblasbaren Riesenhand. Auch weibliche Fans können mit Accessoires wie Wimpern, Fingernägeln, Haarteilen oder Schmuck der Fußballbegeisterung Ausdruck verleihen.
Abb.: Schwarz-rot-goldfarbene Probenvielfalt
Warum untersucht die Überwachung solche Fanartikel?
Armbänder, Blumenketten, Wimpern etc. kommen beim Tragen längere Zeit mit der Haut in Kontakt. Durch die Körperwärme, den Schweiß und das Hautfett können aus dem Material Stoffe herausgelöst werden und auf den Körper übergehen. Bei Tröten, Gegenständen zum Aufblasen und Masken können bedenkliche Stoffe auch über die Mundschleimhäute in den Körper gelangen. Zu den unerwünschten Stoffen zählen u.a. Schwermetalle, Phthalat-Weichmacher, Nickel und einige Farbstoffe. Hier die Ergebnisse im Einzelnen.
Schwermetalle
Eine Kunststoff-Scherzbrille mit schwarz-rot-gold lackierten Kunststoffstegen fiel durch den hohen Gehalt an Blei und Chrom im Lack auf. Dies legt den Verdacht nahe, dass in dem gelben und roten Lack Bleichromat oder ein anderes blei- bzw. chromhaltiges Pigment zum Färben verwendet wurde. Der Bleianteil in dem gelben Lack betrug mehr als 12 %. Viele Blei und Chromverbindungen sind krebserregend. Derzeit gibt es keine rechtliche Regelung, die einen solchen Gehalt an Schwermetallen in Bedarfsgegenständen verbieten würde. Für Blei wird derzeit ein Grenzwert von 0,05 % diskutiert, der für Gegenstände gelten soll, die von Kindern in den Mund genommen werden können [1].
Weichmacher
Von Interesse war bei den Untersuchungen zunächst, aus welchem Material das jeweilige Produkt hergestellt wurde. Der Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC) ist preisgünstig und vielseitig verwendbar und wird daher gerne für Armbänder oder Masken eingesetzt. PVC bringt allerdings den Nachteil mit sich, dass Weichmacher enthalten sind. Phthalat-Weichmacher sind leber- und reproduktionstoxisch, daher sollte auf deren Verwendung im direkten Haut- oder Schleimhautkontakt verzichtet werden. Einen rechtlichen Grenzwert gibt es bislang nur für Spielzeug.
Von den insgesamt 22 untersuchten Proben aus Kunststoff waren sechs aus PVC hergestellt. Es handelte sich hierbei um drei gleiche Masken, zwei gleiche Cowboyhüte und eine aufblasbare Hand. Bei der Maske und der aufblasbaren Hand wäre ein Einsatz von Phthalaten besonders kritisch zu sehen, da hier nicht nur der Haut-, sondern auch der Schleimhautkontakt beim Aufblasen bzw. Tragen der Maske als Aufnahmeweg zum Tragen kommt.
Erfreulicherweise waren trotz der Verwendung des Kunststoffes PVC keine Phthalatweichmacher enthalten. Die Hersteller haben für diese Produkte vollständig auf unbedenkliche Weichmacher wie Terephthalate oder das sogenannte Epoxidierte Sojabohnenöl umgestellt. Diese Ergebnisse sind umso erfreulicher, da wir in den vergangenen Jahren immer wieder auf den Mangel in der Gesetzgebung und die für die Gesundheit des Verbrauchers inakzeptable Verwendung der Phthalatweichmacher, insbesondere für kindernahe Produkte, hingewiesen hatten.
Abb.: Untersuchte Armbänder und Ohrringe
Nickel und Farbstoffe
Schmuck, der Metallteile enthielt, wurde auf seine Nickellässigkeit hin geprüft. Nickel ist ein Kontaktallergen und darf daher nur in begrenztem Ausmaß auf den Körper übergehen. Die untersuchten Ohrringe mit schwarz-rot-goldenen Perlen und ein Handystift mit Glitzersteinen in denselben Farben, gaben kein Nickel ab.
Ein Armband mit Holzperlen und ein sogenannter Klatschfächer wurden auf die Abgabe von Farbstoffen untersucht. Farbstoffübergänge auf die Haut sind dann bedenklich, wenn es sich um sogenannte Azofarbstoffe handelt, die krebserregende, primäre aromatische Amine abspalten können. Auch Allergien auslösende Dispersionsfarbstoffe sollten in Gegenstände mit Körperkontakt nicht enthalten sein. Ein Farbstoffübergang bei Kontakt mit Schweißssimulanz war nicht feststellbar.
Gegenstände im Lebensmittelkontakt
Zur WM-Zeit kann der Durst des Fans mit einem Getränk aus Bechern mit Fußballmotiven gestillt werden.
Bei zwei Kunststoffbechern wurde untersucht, ob geschmacklich auffällige Substanzen auf das eingefüllte Getränk übergehen. Die beiden untersuchten Becher beeinflussten das darin abgefüllte Getränk nicht.
Eine Keramiktasse mit Fußball- und Fahnenmotiv wurde auf die Blei- und Cadmiumlässigkeit der Glasur geprüft. Keines der beiden Schwermetalle konnte nachgewiesen werden.
Unser Fazit
Im Gegensatz zur Fan-Schminke war die Auswahl der von uns untersuchten Fan-Artikel bis auf eine Ausnahme unauffällig. Besonders erfreulich: obwohl die Produkte aus dem Niedrigpreissegment stammten und es zum Einsatz von Weichmachern in solchen Produkten keine rechtlichen Vorgaben gibt, wurden ausschließlich unbedenkliche Weichmacher eingesetzt.
Quellen
[1] Annex XV Restriction Report proposal for a restriction, Lead and its compounds in articles intended for consumer use, Version No. 1, 21.12.2012, Swedish Chemicals Agency
Bildernachweis
CVUA Stuttgart