Die Farbe macht den Unterschied – Was steckt drin in rosa gefärbten Rüben? – Ein Update

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Dr. Gerhard Braun, Nadja Bauer

 

Nach den ersten auffälligen Farbstoffbefunden bei „Weißen Rüben“ im Jahr 2016 wurden regelmäßig sauer eingelegte Rüben im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auf nicht zugelassene Farbstoffe überprüft. Sie kommen unter der Bezeichnung „Pickled Turnips“, „Eingelegte Rüben“ oder „Weiße Rüben“ in den Verkehr und fallen durch eine intensiv leuchtende Rot- oder Rosafärbung auf. Dabei handelt es sich um geschnittene, sauer eingelegte Rüben im Schraubdeckelglas. Die aktualisierten Untersuchungsergebnisse werden nachfolgend zusammengefasst.

 

Vorgeschichte

Im Laufe des Jahres 2016 waren dem CVUA Stuttgart sieben Proben „Pickled Turnips“ aus dem Libanon zur Untersuchung vorgelegt worden. Hierbei handelte es sich um in Essig- und Salzlake eingelegte weiße Rüben, die in Streifen geschnitten oder in Form von Kugeln im Schraubdeckelglas in den Verkehr gebracht wurden. Sowohl die Gemüsestücke, wie auch die Aufgussflüssigkeit fielen durch eine ungewöhnliche, intensiv leuchtende Rosafärbung auf.

Die Untersuchungen auf enthaltene Farbstoffe zeigten, dass in allen 7 Proben der Farbstoff Rhodamin B nachweisbar war. Dieser Befund war besonders bemerkenswert, da es sich bei dem Stoff Rhodamin B nicht nur um einen für Gemüseerzeugnisse nicht zugelassenen Farbstoff handelt, sondern laut EU-Verordnung um einen Stoff, der grundsätzlich für alle Lebensmittel als unzulässig eingestuft wird. Die Proben waren daher als nicht verkehrsfähig zu beurteilen.

Rhodamin B ist eine Substanz, die von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA in ihrer Stellungnahme bereits 2005 als potentiell erbgutverändernd (genotoxisch) und krebserregend (cancerogen) eingestuft wurde [1], [2]. Die Untersuchungsergebnisse des CVUA Stuttgart in Verbindung mit der toxikologischen Bewertung durch die EFSA führten daher zu mehreren EU-Schnellwarnungen [3]. Die Proben mussten vom Markt genommen werden. Die entsprechenden Untersuchungsergebnisse wurden bereits im Jahr 2017 auf der Homepage des CVUA Stuttgart veröffentlicht.

 

Gefärbte Rüben weiterhin im Handel

Im Januar 2017 wurden zwei weitere Proben „Pickled Turnips“ am CVUA Stuttgart auf enthaltene Farbstoffe getestet. Bei diesen Proben wurde nicht mehr der Farbstoff Rhodamin B, sondern der prinzipiell zugelassene Lebensmittelfarbstoff Azorubin E 122 nachgewiesen. Da es sich bei Azorubin jedoch um einen künstlich hergestellten Farbstoff handelt, ist die Anwendung bei Gemüseerzeugnissen lebensmittelrechtlich nicht erlaubt. Der Verzehr der gefärbten Ware stellt jedoch kein unmittelbares Risiko für die menschliche Gesundheit dar. Aufgrund der gesundheitlichen Relevanz der Befunde von Rhodamin B wurden die Untersuchungen bis heute fortgesetzt.

Im Zeitraum zwischen Februar 2017 und März 2019 wurden weitere 18 Proben auffällig gefärbter Rüben zur Untersuchung vorgelegt. Dabei wurden in allen Proben unzulässig verwendete Farbstoffe nachgewiesen. Nachfolgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung aller Untersuchungsergebnisse.

 

Untersuchungsjahr
Summe
2016
2017
2018
2019
Gesamtprobenzahl
27
7
9
10
1
Anzahl Proben mit Rhodamin B
10
7
1
2
0
Anzahl Proben mit Azorubin (E 122)
14
0
6
7
1
Anzahl Proben mit Erythrosin (E 127)
2
0
1
1
0
Anzahl Proben mit Cochenillerot (E 124)
1
0
1
0
0

 

Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass alle untersuchten Proben mit einem Farbstoff gefärbt wurden. Die Häufigkeit und Verteilung der Farbstoffe ist in Abbildung 1 dargestellt. Neben den Proben, die die für Gemüseerzeugnisse nicht zugelassene Lebensmittelfarbstoffe Azorubin E 122, Erythrosin E 127 und Cochenillerot E 124 enthalten, sind auch immer noch vereinzelt rosa gefärbte Rüben mit dem für Lebensmittel grundsätzlich nicht zugelassenen, gesundheitlich bedenklichen Farbstoff Rhodamin B im Handel.

 

Abbildung 1: Verteilung der in den untersuchten Proben nachgewiesenen Farbstoffe 01/2016 bis 02/2019.

Abbildung 1: Verteilung der in den untersuchten Proben nachgewiesenen Farbstoffe 01/2016 bis 02/2019

 

Abbildung 2 zeigt einen Farbvergleich von weißen Rüben, die mit unterschiedlichen Farbstoffen gefärbt wurden.

 

Abbildung 2: Gefärbte Rüben mit Erythrosin (unten links), Rhodamin B (oben) und Azorubin (unten rechts).

Abbildung 2: Gefärbte Rüben mit Erythrosin (unten links), Rhodamin B (oben) und Azorubin (unten rechts)

 

Fazit

Seit Anfang des Jahres 2016 wurden am CVUA Stuttgart 27 Proben rot oder rosa gefärbte Rüben auf nicht zugelassene Farbstoffe untersucht. Dabei konnten in allen Erzeugnissen unzulässige Farbstoffe nachgewiesen werden. Die Anzahl an Proben im Handel, die den für Lebensmittel grundsätzlich nicht zugelassenen, gesundheitlich bedenklichen Farbstoff Rhodamin B enthalten, hat abgenommen. Aufgrund der gesundheitlichen Relevanz dieser Befunde, werden die Untersuchungen jedoch auch in Zukunft fortgesetzt.

 

Quellen

[1] Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2005 und EFSA Journal (2005) 263, 1-71; Opinion of the Scientific Panel on Food Additives, Flavourings, Processing Aids and Materials in Contact with Food on a request from the Commission to Review the toxicology of a number of dyes illegally present in food in the EU. Question number EFSA-2005-082, Adopted on 5 August 2005 by written procedure

[2] EFSA prüft toxikologische Daten zu illegalen Farbstoffen in Lebensmitteln

[3] RASFF Portal: unauthorised colours Rhodamine B (positive) and Acid Red 52 (positive) in pickled turnips from Lebanon

 

Artikel erstmals erschienen am 22.03.2019