Kosmetika-Beilagen in Kinderzeitschriften problematisch

Team KOS

 

Wie Spielzeug gestaltete kosmetische Mittel werden Kinderzeitschriften sozusagen als Kaufanreiz beigefügt. Diese unterliegen wie alle anderen Kosmetika den gesetzlichen Regelungen für kosmetische Mittel. Seit 2010 stehen diese Beigaben von Kinderzeitschriften verstärkt im Fokus der baden-württembergischen Überwachung, da sich in den Untersuchungsergebnissen der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) Freiburg und Karlsruhe ein wenig erfreuliches Bild zeigt.

Verlockend bunte Zeitschriften für Kinder sind oft mit einem spannenden, meist glitzernden „Extra" versehen. Beigefügte Kosmetika liegen dabei voll im Trend. Von Lipgloss über Lidschatten, Kinderschminke und ganzen Schminksets zur Karnevalszeit bis hin zu Nagellack mit oder ohne Glitzereffekten reicht inzwischen das Sortiment. Doch diese Kosmetikprodukte haben häufig Mängel in der Zusammensetzung und der Kennzeichnung, wie die Untersuchungen in Baden-Württemberg seit 2010 belegen. Mehr als die Hälfte der untersuchten Proben wiesen teilweise gravierende Mängel auf und wurden beanstandet (siehe Jahresberichte 2010 und 2011 (siehe auch)

 

Auswahl verschiedener Zeitschriften

 

Die CVUAs Freiburg und Karlsruhe haben seit Anfang 2010 im Rahmen der amtlichen Kosmetiküberwachung insgesamt 85 Kosmetikprodukte aus Kinderzeitschriften untersucht. Im Jahr 2010 wurden 76%, 2011 immer noch 38% und in diesem Jahr bisher 47 % der Proben beanstandet. Häufigster Beanstandungsgrund war dabei eine fehlerhafte Kennzeichnung. Auch solche beigefügten „Kinderschminke"-Produkte - Lippenstift, Lipgloss, Schminkfarbe und Nagellack - unterliegen den Bestimmungen der Kosmetikverordnung und müssen die darin genannten Anforderungen erfüllen. Dazu gehört die vollständige und richtige Angabe einer Bestandteileliste (Ingredients-Liste), eine Kennzeichnung der Chargennummer zu Zwecken der Rückverfolgbarkeit und die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums bzw. die Verwendungsdauer nach dem Öffnen (meist angegeben durch ein geöffnetes Tiegelsymbol mit einer Monats-Angabe, die besagt, wie lange das Produkt nach dem erstmaligen Öffnen noch haltbar ist).

 

Auswahl diverser Zeitschrift-Beilagen

 

Damit die Kinderkosmetik für die Zielgruppe überhaupt ansprechend erscheint, werden neben bunten Verpackungen auch Duftstoffe, Glitzerbestandteile und - bei Lippenstift, Schminksets und Lidschatten unentbehrlich - Farbstoffe in dem Kosmetikprodukt selbst verwendet. In jeder dritten Probe wurden jedoch Stoffe nachgewiesen, die in der angegebenen Bestandteile-Liste nicht aufgeführt waren. Dabei handelte es sich überwiegend um nicht deklarierte Farbstoffe und vereinzelt auch um nicht deklarierte Konservierungsstoffe. Ein erhöhtes gesundheitliches Risiko besteht indes, wenn in Kosmetika Farbstoffe enthalten sind, deren Verwendung laut der Kosmetikverordnung verboten ist. In den beiden Jahren 2010 und 2011 wurden solche verbotenen Farbstoffe in insgesamt 36%, im Jahr 2012 bislang in 86% der beanstandeten Proben gefunden.

 

Die beanstandeten Produkte wurden überwiegend in China hergestellt. Die Importeure kosmetischer Mittel aus Drittstaaten nach Europa sind für die Einhaltung der kosmetikrechtlichen Vorschriften verantwortlich. In diesem Falle sind es in der Regel die Kinderzeitschriften-Verlage. Diese sollten sich eigentlich ihrer Verantwortung bewusst sein, dass die Produkte vor dem Inverkehrbringen von Handelslaboratorien auf ihre Verkehrsfähigkeit untersucht werden müssen. Mangels Kenntnisse des Kosmetikrechts wurde mitunter nach den rechtlichen Vorschriften für Spielwaren geprüft. Die Anforderungen an Spielwaren bezüglich stofflicher Zusammensetzung und Kennzeichnung unterscheiden sich aber gravierend vom Kosmetikrecht.

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen in Baden-Württemberg zeigen, dass die in Kinderzeitschriften beigefügten Kosmetikprodukte auch weiterhin verstärkt im Fokus der Lebensmittelüberwachung bleiben müssen. Zwei Verlage von Kinderzeitschriften aus Baden-Württemberg haben bei den beigefügten Extras auf die Beanstandungen reagiert und die Eigenkontrolle wesentlich verbessert.

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 21.05.2012