Fastnachtsartikel – was ist zu beachten?

Die Bedarfsgegenstände- und Kosmetiksachverständigen der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart

 

Es ist wieder soweit – die Fastnachtszeit steht vor der Türe und mit ihr eine Fülle von Angeboten zur kreativen Verkleidung: von der Schminke über Masken, künstliche Gebisse, Hüte, Schuhe bis hin zu den unterschiedlichsten Kostümierungen und Accessoires. Damit die närrische Zeit nicht durch mangelhafte Produkte getrübt wird, geben wir einige Tipps rund um den Kauf und die Verwendung von Faschingsartikeln.

Worauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verwendung von Schminke achten?

Zum Schminken werden im Handel überwiegend Schminkstifte, Aqua-Make-Up, wasserlösliche Farbstifte mit und ohne Glitterbestandteilen sowie Sets mit diesen Produkten angeboten. Diese Produkte setzen sich hauptsächlich aus Wachsen wie Mineralwachs, Bienenwachs, Vaseline oder Ölen, Talk und Kaolin sowie Konservierungsstoffen zusammen. Abhängig vom Farbton enthalten die Stifte unterschiedliche Farbstoffe bzw. Pigmente.

 

Diese Produkte untersucht die amtliche Lebensmittelüberwachung auf verbotene und nicht deklarierte Farb- und Konservierungsstoffe. Die laufenden stichprobenartigen Untersuchungen der amtlichen Überwachung zeigen erfreulicherweise, dass fast alle untersuchten Produkte gesundheitlich unbedenklich sind und für diese Verwendung zugelassene Farb- und Konservierungsstoffe beinhalten.

 

Feste Schminken sind aufgrund ihres geringen Wassergehaltes nicht anfällig gegen mikrobiellen Verderb und deshalb auch länger haltbar. Solange diese Produkte sich nicht geruchlich oder optisch verändern, können sie auch im Folgejahr noch bedenkenlos weiter verwendet werden. Um zu verhindern, dass Substanzen durch Schwitzen oder Reiben mit den Händen in das Auge gelangen und dort zu Reizungen führen, sollten diese Produkte nicht direkt am Auge verwendet werden. Auch der direkte Schleimhautkontakt sollte vermieden werden. 

Wie bei allen kosmetischen Produkten können bei Schminken auch allergische Reaktionen auftreten. In diesen Fällen gilt: Produkte nicht weiter verwenden und den Hautarzt aufsuchen.

 

Foto: Faschingsartikel.

Die Nase ist der beste Detektor: Von auffällig riechenden Fastnachtsmasken sollten Verbraucherinnen und Verbraucher besser die Finger lassen. Foto: ua-bw 

 

Faschingsartikel aus Kunststoff – worauf ist beim Kauf zu achten?

Faschingsartikel wie Masken, künstliche Gebisse, Hüte und Schuhe sind aus den verschiedensten Materialien gefertigt. In der Regel sind die zur Herstellung verwendeten Kunststoffe (z. B. Polyethylen – PE; Polyester – PES) aber auch andere Materialien (Gummi) aufgrund ihrer Zusammensetzung unproblematisch - sie werden hinsichtlich gesundheitlich relevanter Stoffe regelmäßig überprüft.

 

Erzeugnisse, die aus Polyvinylchlorid (Kurzzeichen PVC) bestehen, enthalten in der Regel sogenannte Weichmacher. Ohne diese Substanzen wäre das Kunststoffmaterial hart und unflexibel und würde den Tragekomfort sehr beeinträchtigen. Einige dieser Weichmacher (beispielsweise bestimmte Phthalate) sind gesundheitlich problematisch und daher – zumindest in Spielzeug – verboten. Nach unseren regelmäßigen stichprobenartigen Untersuchungen werden diese Verwendungsverbote auch für Fastnachtsartikel beachtet. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist äußerlich nicht erkennbar, welche Art von Weichmachern verwendet wurde.

 

Viele Produkte sind geruchlich auffällig. Per se besteht zwar aufgrund eines unangenehmen Geruches noch keine Gesundheitsgefahr, doch kann dieser Geruch ein Warnsignal sein. Stark riechende Kunststoffprodukte weisen regelmäßig auf die Verwendung minderwertiger Ausgangsstoffe hin. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Materialien so hergestellt werden können, dass diese nicht riechen.

 

Die Nase ist der beste analytische Detektor: Bei auffälligem Geruch daher besser Finger weg und auf den Kauf verzichten.

 

Soll man textile Faschingsverkleidungen vor dem Tragen waschen – und sind diese farbecht?

Prinzipiell ist es immer ratsam, direkt auf der Haut anliegende Kleidung vor dem ersten Tragen zu waschen. Allerdings würde dieser Tipp bei vielen Verkleidungsartikeln dazu führen, dass die ursprüngliche Form und Ausgestaltung (Accessoires, Applikationen) unter dieser Behandlung deutlich leidet und das originäre Outfit zerstört wird. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher möglichst eine Zwischenschicht zwischen Haut und Kostüm anlegen.

Die Farbechtheit hängt von der Art der Fasern ab. Aus dem Sport und Freizeitbereich ist bekannt, dass sogenannte Funktionsbekleidung auf Basis von Synthesefasern beim Waschen nicht stärker ausbleicht oder beim Tragen nicht stärker abfärbt als sonstige Kleidungsartikel. 

 

Auch Fastnachtskostümierungen sind fast ausschließlich aus Polyesterfasern gewebt. In Verbindung mit fetthaltiger Schminke kann es beim Schwitzen dann aber doch zu Farbauslösungen und Abfärbungen auf der Haut kommen. Vor allem bei Federapplikationen lassen sich – wohl technisch bedingt – die Farbstoffe nicht farbecht fixieren. Hierzu gibt es öfters Verbraucherbeschwerden.

 

Aber Entwarnung: Untersuchungen haben ergeben, dass es sich bei den abfärbenden Farbstoffen nicht um hautsensibilisierende Dispersionsfarbstoffe und nicht um als krebserzeugend eingestufte Azofarbstoffe handelt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen außerdem, dass die Befunde bei den kritischen Farbstoffen (Dispersionsfarbstoffe, verbotene Azofarbstoffe) in den letzten Jahren zurückgegangen sind. Auch für nur kurzfristig verfügbare Saisonartikel greifen also die Qualitätssicherungssysteme immer besser.

 

Die Tipps in Kürze:

  • Bei Kosmetika sollte die auf der Packung angegebene Haltbarkeit beachtet werden.
  • Wenn Faschingsartikel aus Kunststoff auffällig riechen, diese besser nicht kaufen.
  • Bei Kleidungsstücken, die nicht gewaschen werden können, sicherheitshalber noch eine Zwischenschicht anziehen, damit diese nicht direkt auf der Haut aufliegen.

 

 

Artikel erstmals erschienen am 21.02.2014