Verpackte Lebensmittel – Bestandteile aus Druckfarben gehen auf die Reise

Iris Eckstein

 

Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff-Folie und Papier sind häufig großflächig oder vollständig bunt bedruckt. Teilweise sind Folienverpackungen aber auch mit bunten Etiketten beklebt. Bei der Bedruckung mit UV-härtenden Druckfarben und Lacken eingesetzte Stoffe, wie Photoinitiatoren, können durch die Verpackung in die Lebensmittel migrieren (wandern).

 

Photoinitiatoren in verpackten Lebensmitteln - Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2012

Käse (14 Proben) wurde auf Photoinitiatoren untersucht. Die in vollständig bunt bedruckter Kunststoff-Folie verpackten Mozarella und Schafskäse (12 Proben) enthielten keine Photoinitiatoren. Bei 2 Halloumiproben, eine am Ende der Haltbarkeit, die andere auch schon ca. 6 Monate vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, wurden Übergänge von 4-Methylbenzophenon und 1-Hydroxycyclohexylphenylketon in den Käse nachgewiesen.

 

UV Druck/Photoinitiatoren

Im Gegensatz zu lösemittelbasierten Farben ermöglichen UV-Farben eine sekundenschnelle Trocknung und bieten damit die Möglichkeit für hohe Druckgeschwindigkeiten. Die Vernetzung wird durch eine definierte UV-Strahlung ausgelöst ("initiiert"). Die Reaktion wird durch Photoinitiatoren gestartet: Sie absorbieren auftreffendes UV-Licht, zerfallen dabei in sogenannte freie Radikale und steuern den Härtungsprozess. Welche Photoinitiatoren eingesetzt werden ist vom Farbsystem abhängig.

 

Rechtliche Situation

Derzeit gibt es weder auf nationaler noch auf EU-Ebene rechtlich verbindliche substanzspezifische Regelungen zum Übergang von Druckfarbenbestandteilen aus Verpackungen auf Lebensmittel. In der Schweiz sind seit dem 1. Mai 2011 in der Verordnung des EDI über Bedarfsgegenstände Stoffe für die Herstellung von Verpackungstinten zugelassen und Anforderungen an diese Stoffe gestellt. In Deutschland wird es in Kürze eine vergleichbare Regelung geben. Die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (sog. Druckfarbenverordnung) liegt im Entwurf vor (Stand 18.01.2013). Demnach werden Stoffe für die Herstellung bedruckter Lebensmittelbedarfsgegenstände und der Übergang dieser Stoffe auf Lebensmittel geregelt.

 

Bunt bedruckte Folienverpackung von Mozzarella und Schafskäse

Abb. 1: Bunt bedruckte Folienverpackung von Mozzarella und Schafskäse.

 

Halloumikäse, Schafskäse und Mozzarella

Eine Serie von 14 Käseproben, die in bunt bedruckter Kunststoff-Folie oder in Folien mit bunten Klebeetiketten verpackt waren, wurde auf Photoinitiatoren untersucht. Es handelte sich um 10 Proben Mozzarella, 2 Proben Schafskäse und 2 Proben Halloumikäse. Die Proben stammten aus 4 verschiedenen Ländern. Die Mozzarella- und Schafskäseproben, die in vollständig bunt bedruckten Folien verpackt waren, enthielten keine Photoinitiatoren. Da in den jeweiligen Verpackungen keine Photoinitiatoren nachweisbar waren, ist selbst bei Lagerung bis zum Ende der Mindesthaltbarkeit nicht mit einer Kontamination durch diese Stoffe zu rechnen. In einer Probe Halloumikäse, deren Mindesthaltbarkeitsdatum gerade erreicht war, wurden die Photoinitiatoren 4-Methylbenzophenon und 1-Hydroxycyclohexylphenylketon in einer Höhe von 843 µg/kg bzw. 137 µg/kg ermittelt. Für 4-Methylbenzophenon ist in der Schweiz ein spezifischer Migrationsgrenzwert (SML) von 600 µg/kg Lebensmittel festgelegt. Im Entwurf der Druckfarbenverordnung (Stand 18.01.2013) ist für die Summe aus Benzophenon und 4-Methylbenzophenon ein entsprechender Grenzwert vorgesehen. Der Photoinitiator 1-Hydroxycyclohexylphenylketon ist bisher nicht toxikologisch bewertet. Nicht bewertete Stoffe dürfen nur bis zu 10 µg/kg ins Lebensmittel übergehen. Aufgrund des Nachweises der Stoffe, sowohl im Etikett, als auch im Käse ist davon auszugehen, dass diese aus dem bunt bedruckten Etikett durch die Kunststoffverpackung in das Lebensmittel migriert (gewandert) sind. In der Folge wurde eine gleichartige Probe Halloumikäse, die noch ca. 6 Monate haltbar war, analysiert. Die Gehalte an Druckfarbenbestandteilen im Etikett dieser Probe waren wesentlich höher,  als im Etikett der Käseprobe am Ende der Haltbarkeit. Bei den Gehalten im Käse waren die Verhältnisse gegenläufig. Im "alten Käse" war eine hohe und im "jungen Käse" eine niedrigere Konzentration an migrierten Photoinitatoren vorhanden. Aber auch im "jungen Käse" war unter Berücksichtigung der analytischen Schwankung der Gehalt an 1-Hydroxycyclohexylphenylketon von 10 µg/kg für toxikologisch nicht bewertete Stoffe bereits überschritten. Da in der Käseschicht direkt unterhalb des Etikettes die Gehalte am höchsten waren, ist die Quelle für die migrierenden Stoffe eindeutig zu identifizieren.

 

Buntes Etikett von Halloumikäse.

Abb. 2: Buntes Etikett von Halloumikäse.

 

Bundesweiter Überwachungsplans (BÜP) 2012

Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans "Photoinitiatoren in ausländischen Lebensmittelspezialitäten in bunt bedruckten Verpackungen aus Karton/Papier" wurden in 2012 14 Proben untersucht (u.a. Wok- und Instand-Nudeln, Hartweizengrieß, Malzkaffee und süßes Gebäck). In der überwiegenden Zahl der Proben waren Photoinitiatoren nicht nachweisbar. In 2 Lebensmittelproben waren lediglich Spuren von Photoinitiatoren, in einer Probe Benzophenon unter dem Grenzwert von 600 µg/kg enthalten.

 

Konsequenz aus den Untersuchungen des Jahres 2012

In 2013 sind weitere Untersuchungen auf Photoinitiatoren geplant. Dabei wird in einem Probenprojekt das Augenmerk wieder auf verpackte Lebensmittel, insbesondere Käse, gelegt, die in Kunststoff-Folie verpackt und mit bunt bedruckten Etiketten beklebt sind.

 

Bildernachweis

CVUA Stuttgart

 

 

Artikel erstmals erschienen am 30.08.2013