Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Lebensmitteln

Die PAK-Sachverständigen der CVUAs (Julian Belschner, Annika Maixner, Anke Rullmann, Franziska Scharmann, Hai Linh Trieu)

 

Bei Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (kurz: PAKs) handelt es sich um eine Gruppe mehrerer hundert organischer Verbindungen, deren Struktur aus aromatischen Ringsystemen besteht. Sie sind lipophil, d. h. schlecht in Wasser, aber gut in Fetten und Ölen löslich. Aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften unterscheidet man zwischen den sogenannten „leichten“ PAKs mit 2–3 aromatischen Ringen und den „schweren“ PAKs mit 4–6 Ringen.

 

Abbildung 1: Strukturformeln von PAKs.

Abbildung 1: Strukturformeln von PAKs. Beispielhaft sind hier die vier PAKs abgebildet, für die in der VO (EG) 1881/2006 Höchstmengen in Lebensmitteln festgelegt sind.

 

 

Entstehung und Vorkommen

PAK entstehen hauptsächlich durch unvollständige Verbrennung oder hitzebedingte Zersetzung organischer Materie. Durch Ablagerung von PAK-belasteten Staub- und Rußpartikeln, die bei industriellen Prozessen (z. B. Verbrennung von Kohle, Erdöl) entstehen oder auch natürlichen Ursprungs sein können (z. B. Waldbrände), gelangen PAKs in die Umwelt. Eine Rolle spielen dabei z. B. auch Autoabgase oder das Rauchen von Tabak. Auf diese Weise können Lebensmittel mit PAKs belastet werden (Umweltkontaminanten).

 

Die hauptsächliche PAK-Belastung entsteht in Bezug auf Lebensmittel allerdings aufgrund von Verarbeitungsprozessen, weshalb die PAKs auch zu den sog. Prozesskontaminanten zählen. Besonders das Räuchern, Trocknen und Grillen kann zu erhöhten PAK-Gehalten in Lebensmitteln führen.

 

Bespiele für geräucherte Lebensmittel (li: Schwarzwälder Schinken, re: geräucherte Forellen.

Abbildung 2: Bespiele für geräucherte Lebensmittel (li: Schwarzwälder Schinken, re: geräucherte Forellen.

 

Toxikologisch relevant sind vor allem die schweren PAKs. Einige davon sind von dem Scientific Committee on Food als krebserregend und erbgutverändernd eingestuft worden [1]. Problematisch ist weiterhin, dass PAKs aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften sehr persistent und bioakkumulierend sind. Sie sind ubiquitär vorhanden und reichern sich sowohl im menschlichen Körper als auch in der Nahrungsmittelkette an. Somit ist eine Kontamination von Lebensmitteln nicht vollständig zu vermeiden.

 

Bei als krebserregend und erbgutverändernd eingestuften Kontaminanten kann kein Wert festgelegt werden, bei dem eine Auswirkung auf die menschliche Gesundheit auszuschließen ist. Deshalb werden Höchstgehalte nach dem sogenannten ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable) festgelegt. Die Gehalte in Lebensmitteln und somit auch die Exposition der Verbraucher soll damit auf einem so niedrigen Niveau wie möglich gehalten werden. Dadurch müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Kontamination mit solchen Stoffen, wie z. B. den PAKs, möglichst zu minimieren bzw. zu vermeiden.

 

Benzo(a)pyren ist ein bekannter Vertreter der PAKs und wurde lange Zeit als Marker für das Vorkommen und die karzinogene Wirkung von PAKs in Lebensmitteln verwendet. Jedoch treten PAKs aufgrund der Art ihrer Entstehung in der Regel als Gemische auf. Für die Beurteilung von Lebensmitteln hinsichtlich ihrer PAK-Belastung existieren deshalb Höchstmengen für die Gehalte an Benzo(a)pyren und die Summe der vier als besonders relevant eingestuften PAK Benzo(a)pyren, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(a)anthracen und Chrysen. Diese Höchstgehalte sind in der VO (EG) 1881/2006 festgelegt und beziehen sich jeweils auf bestimmte Lebensmittelgruppen. Besonders strenge Vorgaben bestehen dabei für Produkte, die für Säuglinge und Kleinkinder gedacht sind.

 

 

Tabelle 1: Auszug aus dem Abschnitt 6 des Anhangs der VO (EG) 1881/2006 mit Beispielen für Höchstmengen an Benzo(a)pyren sowie der Summe von Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen (4 PAK) in bestimmten Lebensmittelgruppen.
  Höchstgehalt (µg/kg)
Erzeugnis Benzo(a)pyren Summe 4 PAK
Zum unmittelbaren menschlichen Verzehr oder zur Verwendung als Lebensmittelzutat bestimmte Öle und Fette 2 10
Geräuchertes Fleisch und geräucherte Fleischerzeugnisse 2 12
Getrocknete Kräuter und Gewürze 10 50
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, auch Säuglingsmilchnahrung und Folgemilch 1 1

 

Erfahrungsbericht aus der Überwachung in BW

Die Beanstandungsquote der in Baden-Württemberg durchgeführten PAK-Untersuchungen liegt in den letzten Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau (durchschnittliche Beanstandungsquote in den Jahren 2018–2022: 1,4 %; Säuglingsnahrung: keine Beanstandung in den letzten 5 Jahren). Die meisten Lebensmittelhersteller haben ihre Verarbeitungsprozesse inzwischen so optimiert, dass die Kontamination mit PAKs auf ein geringstes Maß beschränkt ist. Außerdem werden regelmäßig Eigenkontrollen durchgeführt.

 

Allerdings gibt es bestimmte Lebensmittel, die immer wieder durch erhöhte PAK-Gehalte auffallen, z. B. Sprotten in Öl, Lorbeerblätter, traditionell geräucherter Schinken. In den aller meisten Fällen werden jedoch auch hier die rechtlich festgelegten Höchstmengen eingehalten.

 

Zu diesem Thema erschienene Internetartikel

 

Quellen

[1] EFSA: Polycyclic Aromatic Hydrocarbons in Food – Scientific Opinion of the Panel on Contaminants in the Food Chain

 

Artikel zuletzt aktualisiert am 20.03.2023

 

 

Artikel erstmals erschienen am 16.09.2008