Aktualisierung der Daten zu Urangehalten in der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg für 2008

Im Jahr 2008 wurden von den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern in Baden-Württemberg 728 Wasserproben aus öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen auf ihre Urangehalte untersucht. Die Proben stammten aus Gemeindewasserversorgungen, Zweckverbänden, Fernwasserversorgungen, Ortsnetzen und Eigenwasserversorgungen.

Untersuchungsergebnisse

94 % der Proben enthielten Uran in geringen Konzentrationen von bis zu 0,005 mg/L. Lediglich 3 % wiesen Gehalte zwischen 0,005 und 0,010 mg/L auf. Weitere 3 % (19 Proben) enthielten Urankonzentrationen über 0,010 mg/L. Bei diesen Trinkwässern aus den Landkreisen Esslingen, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Alb-Donau-Kreis, Ravensburg und Sigmaringen sind die Gehalte auf geogene Uranvorkommen zurückzuführen. Der höchste gemessene Wert lag bei 0,019 mg/L.


Im Vergleich mit den Werten aus den Jahren 2000-2007 scheint es, dass die Anzahl der Proben mit Urangehalten über 0,010 mg/L zugenommen hat. Dies ist aber nicht der Fall. Im Jahr 2008 wurden schwerpunktmäßig Proben untersucht, die bei früheren Untersuchungen bereits auffällig waren.

 

Abb. Urangehalte in Trinkwasserproben aus öffentlichen Wasserversorgungen.

Abb. Urangehalte in Trinkwasserproben aus öffentlichen Wasserversorgungen

 

Ausführliche Tabelle mit einzelnen Werten

 

Maßnahmen zur Reduzierung des Urangehaltes

Zur Reduzierung des Urangehaltes in Trinkwasser gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten. Die erste besteht in der Zumischung von unbelastetem Fremdwasser, meist Fernwasser eines größeren überregionalen Versorgers. Dabei kann das erforderliche Mischungsverhältnis berechnet werden. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei ungünstigem Mischungsverhältnis das Trinkwasser korrosiv auf bestimmte Leitungsmaterialien wirken kann. Auch dies kann durch Modellrechnung ermittelt werden.

 

Die zweite Variante besteht in der Anwendung von Membranfilterverfahren. Da hier jedoch sehr kleine Porendurchmesser der Membran erforderlich sind, die zu einer weitgehenden Entsalzung des Trinkwassers führen, ist von diesen Verfahren sowohl aus gesundheitlichen als auch aus korrosionschemischen Gründen abzuraten.

Die dritte Möglichkeit ist die gezielte Entfernung von Uran (selektiver Ionenaustausch mittels Adsorptionsfiltration, z.B. nach dem Uranex ®-Verfahren). Bei diesem Verfahren wird das Wasser in seiner Zusammensetzung nahezu nicht verändert, das Uran wird jedoch bis auf sehr geringe Restgehalte eliminiert.

 

In einigen Landkreisen, mit Uranwerten über 0,010 mg/L, wurden inzwischen Maßnahmen zur Reduzierung der Gehalte auf weniger als 0,010 mg/L ergriffen. Dies wurde z.B. durch Mischung mit unbelastetem Wasser oder durch technische Aufbereitung erreicht. In anderen Landkreisen werden Maßnahmen geprüft. Flächendeckend werden von den Wasserversorgern Urangehalte unter 0,010 mg/L angestrebt. Dieser Wert wird vom Umweltbundesamt als „lebenslang duldbarer gesundheitlicher Leitwert“ für alle Bevölkerungsgruppen (einschließlich Kinder und Säuglinge) empfohlen (1).

 

Einen Grenzwert gibt es derzeit weder in der Trinkwasserverordnung noch in der Mineral- und Tafelwasserverordnung (2). Letztere legt für natürliches Mineralwasser, Tafelwasser und Quellwasser lediglichfest, dass die Auslobung "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" nur verwendet werden darf, wenn die betreffenden Produkte nicht mehr als 0,002 mg/L Uran enthalten. Eine Überschreitung dieses Wertes stellt jedoch kein gesundheitliches Risiko dar, auch nicht für Säuglinge.

 

Im Rahmen der aktuell anstehenden Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde vorgeschlagen, einen Grenzwert von 0,010 mg/L für Uran in Trinkwasser neu einzuführen. Baden-Württemberg unterstützt diesen Vorschlag.

 

Nähere Informationen zum Vorkommen und zur gesundheitlichen Bewertung, sowie Untersuchungsergebnisse aus dem Zeitraum 2000 bis 2007 wurden bereits früher veröffentlicht:

http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=0&Thema_ID=2&ID=785

 

Literatur

(1) R. Konietzka, H.H. Dieter, J.-U. Voss, Umweltmed. Forsch. Prax. 2005, 10(2), 133-143.

(2) Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasser-Verordnung) vom 1. August 1984 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2762)

 

Bericht erschienen am 18.09.2009 08:13:41