Gentechnik und Lebensmittel 2017 - Ergebnisse aus Baden-Württemberg liegen jetzt vor

Hans-Ulrich Waiblinger

 

Papaya HawaiiIm Jahr 2017 wurden insgesamt 553 Lebensmittelproben auf Bestandteile gentechnisch veränderter (gv-) Pflanzen untersucht, davon waren 33 positiv. Der Anteil positiver Proben (6,0 %) blieb damit gegenüber dem Vorjahr (5,4 %) nahezu unverändert. Bestandteile von nicht zugelassener gv-Papaya waren in einer Probe einer gezuckerten Fruchtkonserve nachweisbar.

 

Bei den anderen positiven Proben handelte es sich um Nachweise zugelassener gv-Pflanzen, zumeist in sehr geringen Spuren unter 0,1 %.

 

Spuren an gv-Mais waren in einer Probe glutenfreier Teigwaren nachweisbar; die übrigen positiven Befunde betrafen gv-Soja in Sojaerzeugnissen. Kennzeichnungspflichtige Anteile von zugelassenen gv-Pflanzen über 0,9 % ohne entsprechende Deklaration wurden nicht festgestellt.

 

In einer Probe eines „Veggie-Sojaschnitzels“ (vegetarische Fleischalternative auf Sojabasis) wurde dieser Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % gerade erreicht, aber unter Berücksichtigung der analytischen Meßgenauigkeit der Bestimmungsmethode nicht gesichert überschritten.

 

Bei Lebensmitteln auf Reisbasis sowie bei Rapssaat gab es wie in den Vorjahren keine positiven Befunde mehr.

 

Tabelle

Tabelle: Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen; nach Art des GV Organismus

* Kennzeichnungsschwellenwert in einer Probe numerisch überschritten (0,91 %), unter Berücksichtigung der Messunsicherheit liegt das Ergebnis allerdings nicht sicher über 0,9 %

 

Lesen Sie den ausführlichen Bericht

 

Weitere Informationen

Die Untersuchung auf gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln

 

Bildnachweis

alle CVUA Freiburg

 

 

Artikel erstmals erschienen am 26.04.2018