Jahresbericht der Lebensmittel-, Trinkwasser- und Futtermittelüberwachung 2012

Grafik: Bildercollage.

 

Zahlen aus der Lebensmittelüberwachung

Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs und vor Täuschung zu schützen. Die amtliche Überwachung ist die „Kontrolle der Kontrolle“, das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit der betrieblichen Eigenkontrollen. Dies erfolgt über risikoorientierte Betriebskontrollen und zielgerichtete Probenahmen mit wechselnden Untersuchungsschwerpunkten.

 

Die Kontrollfrequenzen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den einzelnen Betrieben leiten sich von den jeweiligen Risikobeurteilungen ab. Aktuell sind in Baden-Württemberg 232.857 Betriebe registriert, 64.766 davon sind landwirtschaftliche Betriebe. Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden haben im Jahr 2012 insgesamt 68.409 Betriebe ein- oder mehrmals in 98.440 Kontrollbesuchen überprüft. In 18.135 Betrieben, das heißt bei 27 Prozent der kontrollierten Betriebe wurden insgesamt 30.098 Verstöße festgestellt.

 

Zur Ahndung der Verstöße wurden im Jahr 2012 insgesamt 350 Strafverfahren und 2.375 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die zu über 1.590 Bußgeldbescheiden führten sowie zu 2.816 Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld. Lediglich 1.221 (1,8 %) der kontrollierten Betriebe mussten aufgrund unhygienischer Zustände sofort geschlossen werden.

 

Die Probenahme umfasste insgesamt 49.191 Proben, die sensorisch, chemisch, physikalisch und mikrobiologisch untersucht sowie auf Kennzeichnungsmängel überprüft wurden. Im Ergebnis der amtlichen Untersuchungen in den vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart wurden 17 Prozent der Proben beanstandet. Als Beanstandungsgrund dominierten erneut die Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften. Lediglich 104 (0,2 %) Proben (Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände) wurden als gesundheitsschädlich beurteilt – insbesondere wegen pathogener Keime (z.B. Listeria monocytogenes, Salmonellen), scharfkantiger Fremdkörper oder chemischer Verunreinigungen (z.B. krebserregendes Benzoapyren in Tätowierfarben).

 

Außerdem wurden 14.419 Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes für Lebensmittel tierischen Ursprungs, bei dem unter anderem Fleisch, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe überprüft werden, sowie 2.372 Proben auf Radioaktivität untersucht.

 

Zahlen aus der Futtermittelüberwachung

Die amtliche Futtermittelkontrolle erfolgt – analog der Lebensmittelüberwachung – risikoorientiert und versteht sich als Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle mit dem Ziel einer hohen Futtermittelsicherheit. Zuständig für die Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle sind die Regierungspräsidien.

 

Aktuell sind in Baden-Württemberg neben den etwa 40.000 landwirtschaftlichen Betrieben, die Tierhaltung betreiben, fast 2.300 sonstige „gewerbliche“ Betriebe registriert. Im Jahr 2012 wurden 1.327 Betriebe kontrolliert, in denen Futtermittel hergestellt, gehandelt, eingeführt oder verfüttert wurden; 45 Unternehmen (3,4 %) wurden mit Verfahren belegt. Weiterhin wurden insgesamt 985 Futtermittelproben gezogen und vielfältig untersucht, zum Beispiel auf unerwünschte oder verbotene Stoffe, aber auch auf qualitätsbestimmende Inhaltsstoffe oder Zusatzstoffe. Von den untersuchten Proben entsprachen 153 (16 %) nicht den Vorschriften.

 

Aus der Arbeit der Trinkwasserüberwachung

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist auch für die amtliche Trinkwasserüberwachung des Landes verantwortlich. Trinkwasserversorgungsunternehmen und Inhaber von Wasserversorgungsanlagen werden durch die 38 Gesundheitsämter der Land- und Stadtkreise und das Landesgesundheitsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart überwacht.

 

Im Berichtsjahr haben die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter im Rahmen der amtlichen Trinkwasserüberwachung 6.397 Proben mikrobiologisch und chemisch untersucht. 14 Prozent dieser Proben entsprachen nicht den Normen für Trinkwasser. Dabei handelte es sich weit überwiegend um die Überschreitung mikrobiologischer Grenzwerte, teilweise im noch nicht aufbereiteten Rohwasser, für das die Grenzwerte nicht gelten, sowie um kleine Wasserversorgungsanlagen zur Eigenversorgung.

 

Download:

Jahresbericht 2012 (PDF 7.498 KB)

 

Herausgeber:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
Abteilung Verbraucherschutz und Ernährung
Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart
Telefon: (0711) 1 26 - 0
poststelle@mlr.bwl.de
www.mlr.baden-wuerttemberg.de

Redaktion:

Birgit Bienzle, MLR

Lektorat:

Beate Wörner, Fellbach

Grafik Design + Prepress:

Friedrich Don BDG - Don Design, Waiblingen
www.don-design.de

Druck:

Pfitzer GmbH & Co. KG, Renningen
www.pfitzer.de

Bezugsquelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

 

 

Artikel erstmals erschienen am 21.08.2013