Praktikumsplätze für Lebensmittelchemiker/innen

 

Mach was mit Lebensmittel ... im berufspraktischen Jahr zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/in (m/w/d).
 

Vorbemerkungen

Wegen der besseren Lesbarkeit werden nachfolgend nur männliche Personenbezeichnungen verwendet, jedoch beziehen sich alle Angaben auf Frauen und Männer.

 

Als materielles Gesetz regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (APrOLmChem) vom 23. März 2015 (GBl. S. 191) die berufspraktische Ausbildung.

 

Für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgenannten Ausbildungsordnung in Baden-Württemberg im Studiengang Lebensmittelchemie eingeschrieben sind, gilt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Ministeriums Ländlicher Raum für Lebensmittelchemiker vom 15.10.1998 (GBl. S.596), in der am 30.09.2014 geltenden Fassung bis zum endgültigen Abschluss ihres Ausbildungsabschnitts, jedoch längstens bis zum endgültigen Abschluss des 2.Prüfungsabschnitts weiter.

 

1. Ziel der Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker

Der in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern erlangte Abschluss des Studiengangs Lebensmittelchemie und die Verleihung des akademischen Grades "Diplom Lebensmittelchemiker(in)" bzw. "M. Sc. Lebensmittelchemie“ ist berufsqualifizierend und eröffnet den Betroffenen die Möglichkeit, uneingeschränkt in der freien Wirtschaft tätig zu werden.

 

Bei der weiteren Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker mit dem praktischen Jahr handelt es sich um eine Zusatzausbildung, die darauf ausgerichtet ist, dass der Lebensmittelchemiker im Praktikum zu einem späteren Zeitpunkt als staatlich geprüfter Lebensmittelsachverständiger bei einer staatlichen Einrichtung tätig werden kann. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

 

Das Land verfolgt mit seinem Engagement vorrangig das Ziel, seinen eigenen zukünftigen wissenschaftlichen Nachwuchs an Sachverständigen auszubilden.

 

Mit Bestehen der Staatsprüfung sind die Voraussetzungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den höheren lebensmittelchemischen Dienst erfüllt, allerdings geht damit keine spätere automatische Übernahme in den öffentlichen Dienst einher.

 

Das praktische Jahr ist auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:

  • die im Studium erworbenen Kenntnisse in der amtlichen Lebensmittelüberwachung anzuwenden, zu vertiefen und zu erweitern,
  • fachliche Zusammenhänge zu überblicken,
  • die in der amtlichen Lebensmittelüberwachung notwendigen Untersuchungen zu kennen sowie neue wissenschaftliche Methoden einzubringen,
  • übergreifende Probleme zu erkennen und zu lösen,,
  • amtliche Gutachten abgeben zu können,
  • Qualitätssicherungssysteme in Laboratorien und Betrieben kennen zu lernen und im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen beurteilen zu können,
  • Abläufe an Vollzugsbehörden (insbesondere Außendienst und Gesetzesvollzug) kennen zu lernen und begleiten zu können.

 

2. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung

Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer einen Hochschulabschluss in Form einer konsekutiven Master-, Diplom- oder Ersten Staatsprüfung nachweist. Die berufspraktische Ausbildung muss spätestens 2 Jahre nach dem Bestehen des Universitätsabschlusses begonnen werden, wobei Mutterschutz- und Elternzeiten sowie Pflegezeiten auf diese Frist nicht angerechnet werden. Auch hierüber sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Zu weiteren anrechenbaren Zeiten wird auf § 2 Abs. 2 S.4 APrOLmChem verwiesen.

 

3. Beginn der Ausbildung

Derzeit werden jeweils 2 Mal jährlich Ausbildungsplätze vergeben:

  • für den Praktikumsbeginn zum 01. Juni und
  • für den Praktikumsbeginn zum 01. Dezember.

 

4. Dauer der Ausbildung

Das Praktikum ist auf 12 Monate ausgelegt.

 

5. Ausbildungsorte

Die Einstellung erfolgt bei einem der Chemischen Veterinäruntersuchungsämter Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Sigmaringen.

Da organisatorische Umstrukturierungen bei einer Ausbildungsstelle möglicherweise dazu führen können, dass diese nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken kann, muss jeder Lebensmittelchemiker im Praktikum grundsätzlich damit rechnen und einverstanden sein, dass er Teile seiner Ausbildung für mehrere Wochen (zum Teil mit Unterbrechungen) bei einem anderen CVUA absolvieren muss.

 

6. Prüfungen

Die Prüfung erfolgt an der Ausbildungseinrichtung.
Mit dieser Prüfung wird die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" erworben.

 

7. Vergütung und Kosten

Lebensmittelchemiker im Praktikum erhalten eine monatliche Vergütung

  • in den ersten sechs Monaten: 950,00 € und
  • ab dem siebten Monat 1.260,00 €

 

Die während der gesamten Ausbildungszeit entstehenden Kosten für Reise und Unterkunft an die jeweiligen Ausbildungsorte müssen alleine durch den Lebensmittelchemiker im Praktikum getragen werden. Zuschüsse oder Erstattungen dieser Kosten sowie eine Umzugskostenvergütung sind ausgeschlossen.

 

8. Verteilung der Ausbildungsplätze

Die Anzahl und die Verteilung der Ausbildungsplätze zwischen den Dienststellen erfolgt nicht gleichmäßig und ist von den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen abhängig.

 

9. Vergabeverfahren

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg führt das Bewerbungsverfahren durch und ist Zulassungsbehörde für diese Ausbildung. Es weist die Lebensmittelchemiker im Praktikum den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen im Benehmen mit diesen zu.
Bewerben sich mehr Kandidaten als Ausbildungsplätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe der Praktikumsplätze nach dem Prinzip der Bestenauswahl (Leistung und Eignung) im Rahmen eines 2-stufigen Verfahrens:

Im ersten Schritt wird eine Reihenfolge nach Leistung aufgestellt, die auf das Zeugnis des 2. Prüfungsabschnitts bzw. der Ersten Staatsprüfung/ Master-, Diplomzeugnis abstellt. Sofern dieses Zeugnis gerundete Einzelnoten ausweist, sind weitere geeignete Nachweise vorzulegen, die die auf eine Nachkommastelle bezifferten Einzelnoten enthalten. Gleiches gilt für die Gesamtnote, sofern diese nur in Worten oder gar nicht ausgewiesen ist: in diesem Fall ist ein Nachweis der zeugniserstellenden Einrichtung über die dezimale Gesamtnote vorzulegen.

 

Konnte dem Bewerber bei seiner erstmaligen Bewerbung wegen seiner Ranglistenplatzierung kein Ausbildungsangebot gemacht werden, so erhält er bei einer sich unmittelbar anschließenden Wiederbewerbung einen Bonus auf die Durchschnittsnote des Zweiten Prüfungsabschnitts angerechnet (Wartezeitbonus). Jeder Bewerber kann maximal an 4 Bewerbungsverfahren teilnehmen.

 

Ein Wartezeitbonus wird bei der 1., 2. und 3. Wiederbewerbung vergeben und beträgt jeweils 0,3 Notenpunkte; insgesamt also höchstens 0,9 Notenpunkte. Dies gilt aber nur dann, wenn die gesamte Bewerbungsfolge - beginnend ab der Erstbewerbung - nicht unterbrochen wurde, der Bewerber bei allen zurückliegenden Bewerbungsrunden wegen seiner Ranglistenplatzierung nicht berücksichtigt werden konnte und der Bewerber zu jedem Einstellungstermin zur Verfügung steht bzw. stand. Eine Unterbrechung der Folge führt zum kompletten Verlust aller Boni.

 

Bei der Anrechnung von Wartezeiten auf die Note des Zweiten Prüfungsabschnitts kann die Note 1,0 nicht unterschritten werden.

 

In einem zweiten Schritt kommt der persönlichen Eignung im Hinblick auf die Zielsetzung der Ausbildung des jeweiligen Kandidaten ein besonderes Gewicht zu. Diese wird im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs ermittelt. Die Vorstellungsgespräche, wozu ein Teil der besten Bewerber kurzfristig eingeladen wird, finden dezentral bei den Ausbildungsstellen statt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Ihnen im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstehenden Reisekosten leider nicht erstattet werden können.

 

Nach Abschluss der Vorstellungsgespräche werden für jede Ausbildungsstelle die geeignetsten Bewerber ermittelt und in eine Rangfolge gebracht. Die zu besetzenden Ausbildungsplätze werden den jeweils in der Rangfolge vorrangigen Bewerben angeboten.

 

10. Ortswunsch

Ortswünsche werden, sofern dies möglich ist, berücksichtigt; eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.

 

11. Zusagen – Absagen

Das CVUA Freiburg ist bestrebt, schnellstmöglich alle Bewerber auf elektronischem Weg darüber zu informieren, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war.

 

11.1 Zusage und Annahme eines Ausbildungsplatzes

Bewerber, denen ein Ausbildungsplatz zugeteilt werden kann, werden aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, ob sie den Ausbildungsplatz annehmen. Die Annahmeerklärung muss auf elektronischem Weg innerhalb dieser Frist spätestens bei der Vergabestelle eingegangen sein (maßgeblich ist das Datum des Eingangs im zentralen elektronischen Postfach bei der Vergabestelle), danach gilt der Ausbildungsplatz als nicht angenommen.

Nicht fristgerecht eingegangene Annahmeerklärungen werden nicht berücksichtigt; der Ausbildungsplatz wird dem Bewerber angeboten, der die Rangliste anführt, bisher aber noch nicht berücksichtigt werden konnte.

 

11.2 Abgelehnte Bewerber

Abgelehnte Bewerber können sich wiederbewerben.

 

Anfragen von abgelehnten Bewerbern zu möglichen Chancen beim nächsten Einstellungstermin können grundsätzlich nicht beantwortet werden, da dies aufgrund des Vergabesystems nicht vorhersehbar ist.

 

11.3 Nicht angenommene – nicht angetretene Praktikumsplätze

Werden vergebene Ausbildungsplätze durch Absage vor Ausbildungsbeginn wieder frei, so wird der jeweils in der Rangfolgenliste an höchster Stelle stehende Bewerber berücksichtigt.

 

Bewerber, die ohne triftigen Grund einen ihnen zugesagten Praktikumsplatz nicht angenommen haben oder einen Ausbildungsplatz zwar angenommen, aber nicht angetreten haben, können sich wiederbewerben. Im Falle einer Wiederbewerbung werden ihnen etwaige in der Vergangenheit anerkannte Boni nicht angerechnet.

 

12. Termine

Praktikumsbeginn: 01.06.2024
Bewerbungsstichtag (Ausschlussfrist): 14.04.2024

 

13. Bewerbungsunterlagen

Bitte reichen Sie alle nachfolgenden Unterlagen in einer Anlage im pdf-Format mit max. Größe von 3 MB ein.

 

Die Unterlagen müssen spätestens bis Bewerbungsschluss (ausschlaggebend ist der Eingang im zentralen elektronischen Postfach des CVUA Freiburg, poststelle@cvuafr.bwl.de) vollständig mit allen Anlagen eingereicht werden. Dies gilt auch für abgelehnte Wiederbewerber; auf Nr. 15.6 wird verwiesen. Einzureichen sind:

  • Bewerbungsformular
    Hinweis:
    Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich das hier zum download bereitgestellte Formular.
  • Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Ersten Prüfungsabschnitts bzw. Bachelorzeugnis
  • Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs Lebensmittelchemie (Master-, Diplomzeugnis, Zeugnis der Ersten Staatsprüfung).

Sofern das Diplom-/Masterzeugnis durch die Universität noch nicht fertig gestellt werden konnte, wird ausnahmsweise eine Bescheinigung (transcript of records) der Universität akzeptiert, die eindeutig alle absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigt und alle relevanten Noten auflistet.

Sofern dieses Zeugnis bzw. transcript of records gerundete Einzelnoten ausweist, sind darüber hinaus weitere geeignete Nachweise vorzulegen, die die auf eine Nachkommastelle bezifferten Einzelnoten enthalten. Gleiches gilt für die im Zeugnis ausgewiesene Gesamtnote, sofern diese nur in Worten ausgewiesen ist oder möglicherweise ganz fehlt: auch hier ist ein Nachweis darüber vorzulegen, welche Gesamtnote (dezimal mit Nachkommastelle) erreicht wurde. Zeugnisse, die lediglich Notenpunkte ausweisen, werden nicht akzeptiert.

Spätestens bei Anmeldung zur Prüfung zum staatl. gepr. Lebensmittelchemiker gemäß § 7 AprOLmChem hat der Bewerber ein beglaubigtes Zeugnis gem. Anl. 2 unaufgefordert vorzulegen. Erfolgt dies nicht oder weicht das Zeugnis von der vorher eingereichten Bescheinigung ab, wird der Bewerber zur Prüfung nicht zugelassen.

 

Die Zusendung eines nicht mehr aktuellen Bewerbungsformulars, verspätet eingegangene Bewerbungen oder Unterlagen, die nicht dem erforderlichen Umfang entsprechen, führen zum Verfahrensausschluss.

 

14. Adressat Ihrer Bewerbung – Vergabestelle

Richten Sie daher Ihre Bewerbung an:

 

CVUA Freiburg
Bissierstraße 5
79114 Freiburg

 

Telefon: 0761/ 8855-0

 

Zentrales E-Mail-Postfach: poststelle@cvuafr.bwl.de

 

Es wird gebeten, bei Anfragen per E-Mail Ihre vollständige postalische Adresse anzugeben. E-Mail-Schreiben, die die absendende Stelle nicht oder unzureichend erkennen lassen, werden grundsätzlich nicht bearbeitet.

 

15. Weitere wichtige Hinweise

1. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bewerbungsunterlagen, sowie deren fristgerechte Zusendung, ist alleine der Bewerber verantwortlich.

 

2. Sie erhalten circa zwei Wochen nach Eingang der Bewerbung eine Eingangsbestätigung auf elektronischen Weg. Diese bestätigt nur den Eingang der Unterlagen, gibt jedoch keine Auskunft über deren Vollständigkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die Vergabestelle erst nach dem Bewerbungsstichtag erfolgt. Unvollständige Unterlagen führen zu einem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

 

3. Wird keinerlei Angabe zu einem Ortswunsch gemacht, entscheidet die Vergabestelle über die Zuteilung in eigenem Ermessen.

 

4. Bewerbungsunterlagen, die nach dem Bewerbungsstichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden, da dies eine unverhältnismäßige Verzögerung des gesamten Vergabeverfahrens bedeuten würde. Bitte achten Sie darauf, Ihre Unterlagen rechtzeitig abzusenden. Maßgebend für den Bewerbungsstichtag ist der Eingang der Unterlagen im zentralen elektronischen Postfach der Vergabestelle.

 

5. Bitte reichen Sie nur die unter Punkt 13 genannten Unterlagen per E-Mail in einer Anlage (pdf-Format, max 3 MB) ein. Dies gilt auch bei Wiederbewerbungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Wiederbewerber die gleichen Unterlagen wie Erstbewerber vorzulegen haben.

 

6. Mit der Unterschrift auf dem Bewerbungsformular erklären sie sich mit den dort und auf der Homepage der Vergabestelle beschriebenen Verfahrensweise einverstanden.

 

7. Die Vorstellungsgespräche werden bei den jeweiligen Ausbildungsstellen durchgeführt. Hierzu laden wir kurzfristig mit einem gesonderten Schreiben ein. Reisekosten, die im Zusammenhang mit den Vorstellungsgesprächen entstehen, können leider nicht ersetzt werden.

 

8. Wir sind bemüht, schnellstmöglich alle Bewerber darüber zu informieren, ob ihre Bewerbung erfolgreich war. Bewerber, denen ein Platz angeboten werden kann, werden gleichzeitig aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, ob sie den Ausbildungsplatz annehmen. Die Annahmeerklärung muss spätestens innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle eingegangen sein (maßgeblich ist das Eingangsdatum im zentralen elektronischen Postfach der Vergabestelle (poststelle@cvuafr.bwl.de), danach gilt der Ausbildungsplatz als nicht angenommen. Bei Abwesenheit wird eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht gewährt.

 

Dateien zum Download

 

Weitere Informationen zur Ausbildung

 

 

Artikel erstmals erschienen am 16.12.2010