Milchersatzprodukte und Milchimitate

Sachverständige des CVUA Stuttgart und des CVUA Sigmaringen

 

Warenkunde

Foto: mit Kräutern angebratene Tofuscheiben in einer Pfanne. Quelle: Devanath, Pixabay, CC0 Lizenz.Milchersatzprodukte und Milchimitate unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung von Milch und Milchprodukten dadurch, dass Bestandteile der Milch (meist Fett und/oder Eiweiß) ganz oder teilweise durch milchfremde Zutaten (meist pflanzliches Öl und/oder pflanzliches Eiweiß) ersetzt werden.
Die Milch-Ersatzprodukte sind für jenen Teil der Verbraucher von besonderer Relevanz, der z.B. aufgrund einer Kuhmilcheiweißallergie oder einer Milchzucker-Unverträglichkeit auf den Verzehr von Milch verzichten muss.

 

Auch für Verbraucher, die ganz auf den Verzehr tierischer Produkte verzichten, bieten diese Produkte eine Alternative.

Michersatzprodukte und Milchimitate sollen in ihrem Aussehen, in den charakteristischen Eigenschaften und vor allem in ihrem Verwendungszweck den klassischen Milcherzeugnissen sehr ähnlich sein.

Zu Milchersatzprodukten und Milchimitaten zählen beispielsweise:

 

Tabelle als Grafik.

 

Der Verbraucher muss ohne Schwierigkeiten und eindeutig den Unterschied zwischen den Ersatzerzeugnissen und den echten Milcherzeugnissen erkennen können.

 

Aus diesem Grund sind strikte Regelungen zur Bezeichnung erlassen worden:

  • Bezeichnungen wie „Milch“, „Käse“, „Joghurt“ oder „Butter“ sind rechtlich geschützt und den „klassischen“  
    Milchprodukten vorbehalten – Milchbestandteile dürfen nicht durch milchfremde Zutaten ersetzt werden.
  • Bezeichnungen wie „Mandelmilch“, „Sojajoghurt“ oder „Weichkäse aus Magermilch und Pflanzenfett" sind EU-weit
     untersagt.

 

Bezeichnungsschutz ist sehr weitreichend und erfasst jegliche Bezugnahmen auf Milchprodukte und deren Umfeld. Selbst Abbildungen von Milchkannen, Kühen usw. dürfen nicht auf der Verpackung oder in der Werbung für Milchersatzprodukte verwendet werden.

 

Was wird in den Laboratorien der Untersuchungsämter in Baden-Württemberg untersucht?

Einen Untersuchungsschwerpunkt bildet unter dem Gesichtspunkt des Bezeichnungsschutzes die Überprüfung der Aufmachung und Kennzeichnung der Produkte zum Schutze des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung.
Des Weiteren werden diese Produkte sensorisch, chemisch und mikrobiologisch untersucht. Mit Hilfe der chemischen Untersuchung wird die Zusammensetzung dieser Produkte beispielsweise hinsichtlich Zusatzstoffe (Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Säuerungsmittel, usw.) und Aromen sowie ausgelobter Nährstoffe überprüft.
Ebenso regelmäßig werden vorverpackte als auch offen angebotene Waren (z.B. aus Gaststätten oder ähnlichen Einrichtungen, aus dem Einzelhandel oder von Märkten) auf ihre stoffliche Zusammensetzung (Fett, Eiweiß, usw.) geprüft, um der missbräuchlichen Verwendung geschützter Bezeichnungen von Milcherzeugnissen vorzubeugen.

 

Weitere Information

 

 

Artikel erstmals erschienen am 13.03.2018